Testamentseröffnung noch nicht vollzogen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das neue Testament (oder ergänzende Testament) mit Dir/Euch besprochen wurde, kannst Du so vorgehen.

Schlösser austauschen, aufräumen, renovieren.

Das einzige Risiko sind die Kosten, die Du aufwendest, falls doch noch ein anderer Erbe auftaucht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Ah1109 
Fragesteller
 04.07.2023, 10:12

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe leider auch ganz alleine das Haus ausräumen müssen. Mein Bruder hat sich da leider nicht beteiligt. Er sollte lediglich mit aussortieren. Aber auch das hat er nicht gemacht. Wie gesagt, eigentlich haben wir ein relativ gutes Verhältnis, aber keinen regelmäßigen Kontakt. Er sagte, eigentlich hätte ich vor Testamentseröffnung nichts machen dürfen (ausräumen/aussortieren, zur Zeit Tapete abreißen). Mehr geht im Moment eh nicht. Aber er hätte gegen das Tapete abreißen nichts.

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Ah1109 
Fragesteller
 04.07.2023, 10:18

Andere Erben gibt es wie gesagt nicht. Wir zwei sind die einzigen. Es sind wie gesagt, Bohrmaschine und Co. von uns im Haus. Wenn ich jetzt tatsächlich das Schloss aufgrund dessen tausche, daß es nicht mehr richtig funktioniert, muß ich ihm dann einen Schlüssel zukommen lassen? Wir sehen uns eher selten und fahren bald in den Urlaub.

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wfwbinder  04.07.2023, 10:22
@Ah1109

Ich würde ihm zumindest telefnisch einen Schlüssel anbieten. Der Umstand, das es nicht richtig schließt, dürfte ihm ja bekannt sein.

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Die Testamentseröffnung dient nur dem Nachweis des Erbes. Das Erbe selber fällt mit dem Tod des Erblassers an.

Wenn Du Dir sicher bist, dass keine andere letztwillige Verfügung auftauchen wird, kannst Du beliebig über das Erbe verfügen.

Wie ist denn das Verhältnis zum Geschwisterteil?

Gibt es gar noch weitere Erben?

Davon ist das weitere Vorgehen abhängig!

Wenn kein Streit tu erwarten ist, kannst Du das so machen, wie Du schreibst.

Solange Du noch nicht rechtskräftig der Erbe vom Haus bist, kannst und darfst Du natürlich das Schloss tauschen, aber alle weiteren Erben haben dann einen Anspruch auf einen Schlüssel.

Und klar kannst Du mit dem Renovieren/Sanieren anfangen, auf eigenes Risiko!

Ah1109 
Fragesteller
 03.07.2023, 18:38

Habe ein gutes Verhältnis und es gibt keine weiteren Erben.

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Alarm67  03.07.2023, 18:39
@Ah1109

Na dann ist die Frage hier doch überflüssig!?!

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Ah1109 
Fragesteller
 03.07.2023, 19:06

Das finde ich nicht. Möchte ja nichts unrechtes tun. Ging mir halt darum, wenn persönliche Sachen von uns schon vorhanden (diverse Arbeitsgeräte) sind, ob man das Schloss einfach so tauschen darf. Kann ja auch sein, daß man dies alles so lassen muss, weil man sich damit strafbar machen könnte.

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Alarm67  04.07.2023, 06:13
@Ah1109

Wenn, wie Du schreibst, das Verhältnis gut ist, kein Streit zu erwarten ist, wer sollte denn dann was dagegen haben?

Ich bleibe dabei:

Die Frage ist in diesem Fall überflüssig!

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