Darf man das Auto ummelden vor Testamentseröffnung?

5 Antworten

Die Schwester Deines Stiefvaters ist Erbin 2. Ordnung. Solange auch nur ein Verwandter der ersten Ordnung zu finden ist, kommen Verwandte der 2. Ordnung nicht als Erbe infrage.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/erbfolge/

Damit seine Schwester nichts bekommt, wäre kein Testament notwendig.

Du schreibst von Deinem Stiefvater. Ich gehe davon aus, dass er somit mit Deiner Mutter verheiratet ist. Ich verstehe in diesem Zusammenhang "wenn man nicht verheiratet ist" nicht.

Dein Stiefvater kann Dir ja sein Auto verkaufen (Kaufvertrag machen). Dann gibt es gar keinen Stress wegen einer Schenkung bzw. Erbmasse.

Mit der Zustimmung des Stiefvaters darfst Du das Fahrzeug auf Dich ummelden.

Da er es Dir nicht verkauft, sondern schenkt, erhöht der Schenkungswert nach seinem Tod nicht die Erbmasse, sondern allein Deinen Erbanteil. Diese Schenkung zu Lebzeiten ist von Dir in der Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung anzugeben (Zeile 47 ff), wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod erfolgte (was nach Deiner Darstellung wahrscheinlich ist).   

Eine Ummeldung mit deiner Haltereintragung ist kein Eigentumsnachweis oder Beweis einer Schenkung, sie dokumentiert lediglich Haftungsübergang (Knöllchen, HU, Reifen, ...).

Dein Stiefvater mag dir das Auto per Handschlag, besser schriftlich und mit allen Schlüsseln zwar lebzeitig schenken.

Dummerweise wird die vorr. enterbte Tochter aber auch daran wie an allen Zuwendungen ihres Vaters innerhalb der letzten 10 Jahre, ab dem zweiten um alljählich 10% abgeschmolzenem Schenkungswert, ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen meint, u. a. den Fahrzeugwert dem Nachlass hinzurechnen.

G imager761

muss man ja einen gewissen Prozentualen Wert des Erbes vorstrecken wenn 
man nicht verheiratet ist damit man überhaupt das Erbe bekommen

Das ist ein falsches Gerücht !

Das Auto kannst(darfst) du nur mit einer Vollmacht auf dich umschreiben.

Das gleiche gilt auch für alle anderen Werte, die ihr eventuell aus der Erbmasse herausnehmen wollt. Alles andere wäre  illegal, wie du schon vermutet hast.

GasaiYuno 
Fragesteller
 19.09.2016, 21:18

Die Vollmacht kriege ich. Das ist auch das einzige was ich aus der Erbmasse herausnehmen will, da für den Rest wir die Unterlagen wie gesagt noch suchen müssen. Jedoch wie gesagt stehen wir bereits im Testament fest drinnen laut seiner Aussage und seine Schwester nicht. 

Was meinen sie mit falschem Gerücht? Die Erbschaftssteuer muss doch vorher bezahlt werden. Zumindest wurde mir das gesagt. Wenn das Vermögen sich auf 500.000€ belaufen würde müsste man doch erst 60 oder 70% bei nicht verheiratet Leuten als Steuer bezahlen?

Könnten Sie mich vielleicht da etwas aufklären?

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imager761  22.09.2016, 06:34

Das Auto kannst(darfst) du nur mit einer Vollmacht auf dich umschreiben.

Sagt wer? Natürlich kann der Eigentümer sein Fzg. lebzeitig verschenken und der Schenkungsnehmer darf als rechtmäßiger Eigentümer es auf sich als neuen Halter eintragen lassen.

Ich habe schon ein gutes  Dutzend Fahrzeuge erworben und noch nie eine Vollmacht des bisherigen Eigentümers vorlegen müssen, dass es meins ist, was ich anmelden will. Warum? Weil es der Zulassungsbehörde schnurzegal ist, wem das Auto gehört, das auf jemanden zugelassen werden soll - und verweist insofern auf Zeile C 4c in den Papieren :-O

Nur wenn man für eine andere Person auf dessen Namen Haltereintragungen vornehmen lassen will, muss man eine Vollmacht beibringen.

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Das würde ich ihnen nicht raten, denn dieses Verhalten ist im höchsten Maße pietätlos und würde später zu erheblichen Streit unter den Erben führen. 

Wenn der Stiefvater bereits ein Testament verfasst und beglaubigen lassen hat ist mit Sicherheit festgelegt wer welche Vermögen erhalten soll. 

GasaiYuno 
Fragesteller
 19.09.2016, 21:16

Wieso pietätlos? Ich habe das mit ihm schon besprochen bevor er in diesem Stadium angekommen ist. Meine Frage war lediglich ob das Folgen hat wenn ich vor seinem Ableben es auf mich Anmelde. Ob es aus der Erbmasse fällt. 

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