Kaufpreis als Erbe nachträglich anfechten?

1 Antwort

Nein, der Kaufpreis und der Vertrag sind nicht anzufechten.

Das was möglich ist, ist der Pflichtteilergänzungsanspruch.

Ich mache mal ein kleines Beispiel mit erdachten zahlen als Hinweis.

  1. Die Oma hat kein weiteres Vermögen zu vererben.
  2. Der Wert des Hauses war 2015 300.000,- Euro
  3. die Belastungen 150.000,- Euro
  4. Verkauf für 150.000,- an den Enkel gegenübernahme der Schulden.
  5. Schenkung 150.000,- ohne Auswirkung weil Freibetrag höher.

300.000,- minus 150.000,- = Pflichtteilergänzugnsanspruch 150.000,-.

Dieser schmilzt pro Jahr um 1/10 ab.

Die Oma ist 2020 verstorben. also 5/10 sind abgeschmolzen.

Erbe Oma 0,- Euro + Pflichtteilergänzungsanspruch = 75.000,- Euro = Erbe zu verteilen 75.000,-.

Gesetzliche Erbansprüche Tochter 1/2, Enkel je 1/4.

Somit Tochter 37.500,- Enkel je 18.750,- Euro.

Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbes also für die Tochter 37.500,- / 2 = 18.750,- Euro.

Diese 18.750,- Euro hat der Enkel mit dem Haus an die Tante zu zahlen. ggf. an seinen Bruder, oder Schwester 9.375,- Euro, wenn es gefordert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung