Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung
Steuerliche Zusammenveranlagung, wenn ein Partner Einzelunternehmer und der andere Angestellter ist? Kann man die Zusammenveranlagung selbst durchführen?

Hallo zusammen,

meine Partnerin hat ein kleines Einzelunternehmen und die Steuer wird über ein Steuerberatungsbüro abgewickelt. Ich bin angestellt und habe meine Einkommensteuerveranlagung immer selbst via Steuer-CD durchgeführt. Nun sind wir seit 1,5 Jahren verheiratet und eine Zusammenverlangung wäre für uns günstiger, da meine Partnerin weit weniger verdient als ich. Nun habe ich beim Steuerberatungsbüro angefragt, wieviel es uns zusätzlich kosten würde, wenn wir die Zusammenveranlagung über das Steuerberatungsbüro laufen lassen würden. Ich würde aber meine Steuererklärung schon vorher komplett fertig stellen, so dass die Steuerberaterin meiner Meinung nach nur noch die einzelnen Summen pro Einkunftsart addieren müßte. Nun wurde mir gesagt, dass uns diese Zusammenveranlagung (zu den Steuerberatungskosten meiner Frau ca. 2.000 Euro) nochmals ca. 800 Euro kosten würde, obwohl meine Steuererklärung schon fertig gestellt ist. Diese Kosten möchte ich mir sparen und einfach die Zusammenveranlagung selbst übernehmen.

Ist das für einen Laien machbar? Ich hätte ja schon die erstellte Steuererklärung für uns beide und ich müßte diese beiden Steuererklärung nur zusammenführen bzw. addieren. Ist dies so einfach, wie ich mir das vorstelle oder gibt es hier irgendwelche besonderen Dinge zu beachten?

Im voraus vielen Dank.

VG

Michael

Einkommensteuererklärung, Steuerberater, Zusammenveranlagung
Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

Folgender Sachverhalt:

Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.

So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.

Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:

1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.

Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?

Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…

2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?

3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt

Ausland, Steuererklärung, Ehefrau, Zusammenveranlagung

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