Strom vom Nachbarn kaufen von Eigentûmer zu Eigentûmer durch die Wand ist das rechtlich Verboten oder Erlaubt?
Keine Sorge ich bin Elektriker und der Verbrauch liegt bei o,4 kwh am Tag das sind ca.160kwh im Jahr und ich weiss das ich den Herd nicht mit der Mirowelle oder dem Kocher fûr Wasser nicht gleichzeitig laufen lasse sonst wûrde die 16 Ampere Sicherung fliegen das Kable ist eher nur max.4 Meter lang durch die Wand gebort und an die nächst gelegene Steckdose
Meine Frage bezieht sich auf den Energieversorger ich will vom Strom Getrennt werden ,das geht nur ûber nicht bezahlen sonst werde ich die Zählergebûhren nicht los die im Jahr bei 8,77 x 12 = liegen und meine Sparmassnahmen kompłett auffressen weil ich bei 160 kwh im Jahr ûber 66 cent pro kwh zahle,legt mann den Grundpreis auf die kwh um + die regulare Preis je Kwh das sind ab Januar 160x0,3556 cent + 8.77 x12 = je kwh 1,01 € je kwh das geht doch ûber ein Kable zur Nachbarin gûnstiger,mich interessiert es wie es rechtlich aussieht ,verbietet der Energieversorger solche Hilfestellung weil er Zähleranschlussgebûhren verliert???!!
5 Antworten
Es gibt in Deutschland ein Recht auf einen Stromanschluß, jedoch keine Verpflichtung dazu. Du kannst daher Deinen Stromanschluß stilllegen lassen und zahlst keine Grundgebühr.
Erzeugter Strom kann natürlich auch an Nachbarn verkauft werden. Hier gibt es verschiedene Modelle - schau Dir mal die Regelungen zu Mieterstrom an. Es gibt inzwischen einige Nachbarstrom-Initiativen.
Interessant sind auch die steuerlichen Änderungen zu Photovoltaik: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-entlastung-fuer-kleinere-photovoltaikanlagen-ab-2023_168_578022.html
Ich weis nicht ob Dir das von den Strom -Rebellen bekannt ist. Da war doch eine Frau vor Jahren in Hamburg, die PV-Module auf Balkon hatte und ihren Strom abmelden wollte. Das hat damal groß in der Presse gestanden. Es war so, das Sie die Grundgebühr zahlen muste. Der Versorger hat sie dann wg. Presse-Rummel aus der Versorgung gelassen. So ohne weiteres lassen die Dich da nicht raus.
Denke der einfachste Weg ist eine Wohngemeinschaft mit Nachbarn zu bilden. Dann kann man darauf dringen, den Stromanschluss abschalten zu lassen. Aber man spart dann auch die TV-Gebühr. Dann darf aber kein separater Haushalt vorhanden sein. Macht man halt die Küche zu Büro.
Dein Nachbar darf nicht als Energieversorger auftreten, das heißt streng genommen verstößt er damit gegen alle möglichen Gesetze. Inklusive Steuergesetzen.
Außerdem ist die Idee durch nicht zahlen der Stromgebühren raus zu fliegen und Geld zu sparen totaler Unsinn. Die Kosten zur Sperrung und die Inkassokosten wirst du tragen müssen. Die Amortisationsdauer deiner Idee dürfte also relativ lang sein.
Wenn du die Energie in vernünftige Themen steckst, kannst du ein Vielfaches der Stromgrundgebühr sparen oder verdienen.
Ich habe bei der SWB Vorgesprochen die sagten auch ,es geht nur ûber Zahlungsverweigerung da habe ich jetzt bei den Wesernetzen angerufen und die sagten ich soll ne Mail schicken und erläutern ich sage nutûrlich ich produziere selber Strom mit einer Solaranlage will aber nicht einspeisen und habe zusätzlich noch einen Gasgenerator der Strom erzeugt ich glaube ich kriege eine kostenlose Abschaltung . Ich muss noch auf die Antwort Mail warten und die Wesernetze bauen auch die Zähler ein und aus ich hab gesagt ich will in den Inselbetrieb und produziere soviel das ich meiner Nachbarin was abgeben kann damit will ich sehen ob weitergabe ob nehmen ist ja wie geben funktioniert
Die Frage ist ja, wie der Vermieter damit umgeht, wenn der Versorger den Zähler ausbauen will und beim nächsten Mieter wieder einbaut. Evtl. übernimmt er die Zählermiete und legt sie auf Dich um. Ansonsten zahlst Du für Zählerabbau und -Einbau nach Deinem Auszug.
Rechtlich ist das verboten , wenn ich mir aber die Sendungen auf RTL2 ansehe , da wird der Strom schon mal gerne an den Nachbarn weitergeben , da hängt z.b. ein Kabel vom oberen Fenster raus , und geht ins Bad unten rein . Ja, solche Sachen gibt es .
Ja,ich weiss,ich will wissen ob es rechtlich verboten ist!!