Strom dem Mieter und auch dem Stadtwerk zahlen?

6 Antworten

Normalerweise ist der Haushaltsstrom nicht in der Miete enthalten. Also sieh nochmal im Mietvertrag nach.

Kennst Du übrigens den Unterschied zwischen Vermieter und Mieter?

heute hatte ich die Übergabe meiner ersten Wohnung und mir wurde gesagt, dass ich mich beim Stadtwerk anmelden muss.

Also wirst Du ( soweit Du einen eigenen Zähler hast ) zukünftig einen monatlichen Abschlag an die "Stadtwerke" bzw. den Versorger bezahlen müssen.

In den Nebenkosten der Wohnung kann max. ein kleiner Betrag für den "Allgemeinstrom" im Haus, sprich z.B. Treppenhausbeleuchtung enthalten sein.

Der Vermieter berechnet den Allgemeinstrom, der logischerweise nicht über den/die Zähler der Mieter läuft.

Das ist in der Regel die Außenbeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung, Strom für die Zentralheizung, Strom der Außensteckdosen für den Gärtner, .......

Der Strom für die Wohnung wird dann über einen eigenen Vertrag abgerechnet.

Es ist also normal, dass man in den meisten Fällen Strom über die NK Abrechnung und über einen eigenen Vertrag zahlt!

Zitiere mal die Formulierung aus dem Mietvertrag, bitte - es könnte sich nämlich bei den Stromkosten in den NK aich um den Allgemeinstrom handeln.

Das Stadtwerk hat was von Abschlägen gesagt die ich dann dem Mieter in Rechnung stellen soll

Dann hielten sie Dich für den Vermieter.