Umzug, Strom nicht angemeldet: was passiert?
Der Tochter einer Freundin ist folgendes passiert: Sie ist zu ersten Mal als Hauptmieterin in eine Wohnung gezogen und hat gedacht, sie würde von der Hausverwaltung oder dem bisherigen Stromanbieter angeschrieben, wie es mit der Stromrechnung läuft. Dies ist aber nie passiert, und sie hat sich nun fast 3 Monate nicht darum gekümmert, weil sie immer dachte, die Rechnung käme dann vielleicht vierteljährlich. So, nun hat sie das ihren Eltern geschildert, und die sind natürlich aus allen Wolken gefallen, den theoretisch hat die Tochter ja nun die letzten 3 Monate Strom geklaut. Meine Frage ist: was passiert? An wen muss sich das Mädchen jetzt wenden? Ist sie oder die Hausverwaltung Schuld? Und muss sie die Rechnung für die vergangenen Monate begleichen?
1 Antwort
Hallo superica, man kann lange hin- und herdiskutieren, was wie und wo üblich ist. So wie es früher war (Auszug = Abmeldung = Stromabstellung) gilt schon lange nicht mehr. Während die Regelung des Wasserbezugs und der Heizungsversorgung noch sehr variierend gehandhabt wird, ist es mittlerweile gängig, dass die Stromfrage seitens des Mieters selbst geregelt wird. Ich kann nur hoffen, dass die junge Frau bei der Wohnungsübernahme die betreffenden Zählerstände - in diesem Fall den des Stromzählers - notiert hat bzw. ein evtl. Übergabeprotokoll hinsichtlich der dort vermerkten Zählerstände aufmerksam kontrolliert hat. Ansonsten darf man hoffentlich davon ausgehen, dass der Vormieter - um sich vor weiteren Kosten zu schützen - den korrekten Zählerstand zum Zeitpunkt seiner Wohnungsabgabe bei den Versorgungswerken gemeldet hat. Fazit: Zählernummer, Datum der Wohnungsübernahme notieren (und hoffentlich auch den Zählerstand zum entsprechenden Zeitpunkt) und den Stromanbieter kontaktieren (den kann einem auch die Stadtverwaltung nennen...), dort anrufen und den Fall schildern. Die junge Frau ist wahrlich kein Einzelfall. Davon ausgehend, dass ihr monatlicher Abschlag als 1-Personen-Haushalt nur sehr geringfügig ausfallen dürfte, kann sie dann entweder in einem Schwung nachzahlen oder aber im Vorhinein bzw. nach Erhalt der 1. Abschlagsrechnung (incl. der Vormonate) um eine Ratenzahlung in KLEINEN Beträgen bitten. Ich weiß ja nicht, wie es um die finanzielle Situtation der jungen Frau bestellt ist... Also, keine Sorgen machen, sondern handeln; 3 Monate sind keine so große Zeitspanne, so dass die Kosten wohl überschaubar geblieben sind! Viele Grüße - 1000Volt