Strom anteilig wird mir abgezogen?

2 Antworten

Das ist bitter, aber tatsächlich korrekt. ;-(

Da Du Grundsicherung beziehen (musst), wird dir die Rentenerhöhung als Einkommen voll gegengerechnet.

Auch der Abzug für den Strom ist rechtens, da der Stromverbrauch schon in der Grundsicherungspauschale eingepreist ist. ;-(

Dass das immer noch so ist, hast Du CDU und SPD und deren handwerklich schlecht gemachten Gesetzen und deren jahrelanger, beharrlicher Weigerung dies zu ändern, zu verdanken.

Aber, am kommenden Sonntag ist Wahl. Da kannst Du deinem Ärger Luft machen.;-)

Tut mir wirklich Leid, dass ich nichts anderes antworten konnte.

cyracus  24.09.2017, 04:35

Wenn in Pauschalmieten so ganz pauschal ohne genauere Bezifferung der Strom enthalten ist, dürfen lt. BSG-Urteil keine erdachten Stromkosten aus der KdU herausgerechnet werden.

Da kann man diesen Sozialtransferbeziehern nur sagen:

"Glück gehabt! - Freu' dich!"

Auf das Ergebnis der Bundestagswahl bin ich auch (etwas) gespannt. "Mutti" wird sicher weiterregieren, fraglich ist nur, wer ihr(e) Steigbügelhalter werden.

0

Weil Deine Rente geringer ist als das von den Regierenden festgelegte Existenzminimum, bekommst Du die Differenz vom Grundsicherungsamt. Wird die Rente erhöht, verringert sich die Differenz zum Existenzminimum, und die Zahlung des Grundsicherungsamtes wird entsprechend angeglichen - so wie @Juergen010 schreibt. - Das ist besonders dann bitter, wenn die Rentenerhöhung höher ausfällt als die jährliche "Erhöhung" des Regelsatzes für Sozialtransferbezieher.

Weil Du schwerbehindert bist mit dem Kennzeichen G, hat Du Anspruch auf einen Mehrbetrag von 17% des Regelsatzes. Bei einem Regelsatz von zur Zeit 409 € sind dies 69,53 € (wenn ich richtig gerechnet habe). - Hier genau erklärt:

Sozialhilfe Mehrbedarf nur mit Merkzeichen G
http://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-mehrbedarf-nur-mit-merkzeichen-g-18889.html

.

Mit Pauschalmiete ist wohl gemeint, dass in der Miete pauschal die Stromkosten enthalten sind. Es ist im Vertrag also kein Pauschalbetrag für Stromkosten angegeben, sondern einzig die Gesamtmiete. - Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.11.2011 - Az. B 14 AS 151/10 R - sind somit die Stromkosten Bestandteil der Kosten der Unterkunft (KdU) und dürfen nicht aus der KdU oder dem Regelsatz herausgerechnet werden.

Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden - Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts stärkt Rechte von Hartz - IV - Empfängern
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/11/stromkosten-durfen-nicht-vom-hartz-iv.html

Und siehe auch hier:

Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug!
https://sozialberatung-kiel.de/2012/01/03/bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug/

Wie man so sagt, sind KdU und Regelsatz "zwei verschiedene Paar Schuhe". Es ist zwar richtig, dass im Regelsatz (mal wieder ein zu geringer) Anteil für Stromkosten eingerechnet wurde, und somit die Stromkosten aus dem Regelsatz zu zahlen sind. Im Falle der Pauschalmieten hat das BSG aber anders entschieden. - Eine neue, anderslautende Entscheidung dieses Bundesgerichts ist mir nicht bekannt, und beim Recherchieren habe ich nun auch nichts entsprechendes gefunden.

Auch wenn es den Mitarbeitern in den Grundsicherungsämtern möglicherweise nicht gefällt, haben sie die (angemessene) gesamte Pauschalmiete zu zahlen, ohne sich kreativ einen Betrag auszudenken, um den sie diesbezüglich die Zahlung kürzen möchten.

.

Ich gehe davon aus, dass Du einen Bescheid erhalten hast mit der Kürzung der 30 € der KdU. Wenn in Deinem Mietvertrag also keine Strompauschale in Höhe der genannten Summe enthalten ist, sondern lediglich die Gesamtpauschalmiete, lege Widerspruch ein. - Im Bescheid findest Du eine Frist, bis wann Du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Spätestens an dem Tag muss der Widerspruch beim Amt eingegangen sein.

A n f a n g

Absender

Adresse

Aktenzeichen ...
Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

B e g r ü n d u n g :

Bei meinem Mietvertrag handelt es sich um einen Pauschalmietvertrag, in dem die Stromkosten pauschal enthalten sind. Gemäß Urteil des BSG vom 24.11.2011 - Az. B 14 AS 151/10 R - sind die Stromkosten somit Bestandteil der Kosten der Unterkunft. Eine Herausrechnung irgendwelcher erdachten Stromkosten sind daher unzulässig.

Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)

E n d e

Falls Dein Mehrbedarf aufgrund des Kennzeichens G nicht berücksichtigt wurde, setze auch das noch hinzu. Paragraf und ungefähre Formulierung entnehme dem Artikel von gegen-hartz.de, den ich Dir mit Link reingegeben habe.

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und Unterschrift.").
Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt, dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

.

Wenn Du dies abgibst und dies eventuell mit dem Sachbearbeiter erörterst, geh besser nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose, Aufstocker und Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Juergen010  24.09.2017, 09:39

Stimmt. Bzgl. der in der Pauschalmiete enthaltenen Stromkosten und dem genannten Urteil hast du recht.

Jedoch haben in diesem Fall nicht die Sachbearbeiter die Stromkosten "ermittelt", sondern die Fragestellerin selbst.

Die Sachbearbeiter haben Sie, m.E. wissentlich und wohl auch vorsätzlich, ins "offen Messer" laufen lassen. ;-(

Ergänzend zum Widerspruch sollte gleichzeitig auch Überprüfungsantrag gestellt werden.

So kann sie ggf. auch bisher fälschlicherweise angerechnete Stromkosten aus der Vergangenheit zurückerhalten.

1
cyracus  24.09.2017, 16:36
@Juergen010

Oh ja, richtig. meintroll schreibt ja

... musste ich meine Pauschalmiete aufteilen ...

Hätte also einfach die Pauschalmiete angeben müssen und bei Aufteilungsanforderung sowas schreiben wie "nicht möglich" oder "nicht bekannt".

@meintroll, in den Widerspruch und auch in den Überprüfungsantrag schreibe sowas wie

"Wider besseren Wissens und weil mir die Rechtslage / das Urteil des BSG nicht bekannt war, fühlte ich mich genötigt, im Antrag vom ... für die VU-Rente eine Aufteilung vorzunehmen und mir so eine Stromkostenpauschale auszudenken. Ich fürchtete, dass mein Antrag vom ... anderenfalls nicht angenommen worden wäre."

@Juergen010, wäre solch eine Formulierung okay und hilfreich, das jetzige Übel aus der Welt zu schaffen?

1
Juergen010  25.09.2017, 00:45
@cyracus

Ich würde es drauf ankommen lassen.

Falls das Sozialamt den Widerspruch und/oder den Überprüfungsantrag negativ bescheidet, hat man so zumindest eine Klagegrundlage vorm Sozialgericht.

Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage. Aber faktisch gibt es ja nun mal den schriftlichen Pauschalmietvertrag und das Urteil des BSG. Da wird die argumentative Luft für das Sozialamt schon ziemlich dünn. ;-)

1
cyracus  25.09.2017, 17:24
@Juergen010

Ja, ich würde im Falle eines Negativ-Bescheids auch klagen.

@meintroll, Klagen gegen Jobcenter und Sozialämter haben eine recht hohe Erfolgsquote. - In der ersten Instanz geht es ja vors Sozialgericht, und da gibt es keinen Anwaltszwang. Du kannst Dich selbst vertreten und musst kein Geld für einen Anwalt ausgeben.

Denk dabei an die Möglichkeit der Begleitung durch Ämterlotsen.

Zum Ausformulieren der Klage, falls Du da Hilfe brauchst, kannst Du Dich an einen Rechtspfleger beim Amtsgericht wenden (dort anrufen und einen Termin machen) - das ist kostenlos soweit mir bekannt.

Eventuell hilft dabei auch eine Sozialberatung (in diesem Fall würde ich zuerst Kontakt mit Rechtspfleger aufnehmen). - Für Sozialberatung google mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße


Bestenfalls knickt das Sozialamt aber schon vorher ein.

1