Vom partner getrennt jetzt Grundsicherung?
Hallo ich hab da mal ein Anliegen... Und zwar bin ich vor 2 Jahre zu mein Freund gezogen... Hab mich vor ein Jahr auch polizeilich bei ihn Angemeldet... Und wurde mit Im Mietvertrag als zugezogen mit eingetragen... Nu haben wir uns getrennt ich wohne auch noch bei ihn aber er möchte keine Räumliche Trennung zu lassen da es alles seine Möbeln sind hab ich nicht viel zu sagen... Nu meine frage... Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 333 Euro... Nu möchte er Anteil mässig Miete von mir haben... Kann ich jetzt grundsicherung beantragen und bekomme ich die Anteile Miete .. 333 Euro reicht vorn und hinten nicht... Seid wir zusammen sind muss ich von meiner Rente mich selber beköstiegen plus ihn Strom und Gas bezahlen... Wir sind nicht verheiratet... Was kann ich jetzt am besten auf dem Amt machen damit ich glaubhaft mache das wir getrennt sind aber halt nicht räumlich und jeder für sich sorgt... Er geht voll arbeiten... Danke schon mal für eure Antworten und eure Hilfe🙏 ☺️kann ich auch um Hilfe bitten wegen einer eigenen Wohnung den hier geht es garnich mehr gibs nur streit😒
1 Antwort
Wende Dich bitte an einen Sozialen Dienst vor Ort - diese Beschreibung ist eine gute Information:
Allgemeiner Sozialer Dienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Sozialer_Dienst
Google entweder mit Sozialer Dienst oder mit Sozialberatung (und füge deinen Wohnort hinzu oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).
Wenn Du beim Grundsicherungsamt die Sache klären willst/musst, geh am besten nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).
Bestenfalls unterstützt Dich die Sozialberatung auch dabei, eine eigene Wohnung zu finden. Und auch beinm Umzug wirst Du ja Hilfe brauchen.
Weil Dein Freund bzw. Ex-Freund von Dir Miete verlangt, ist es sinnvoll, dass Ihr einen Untermietvertrag vereinbart. Wenn Dein Freund das Haus / die Wohnung nicht besitzt, sondern Mieter ist, wird er sich das Untermietverhältnis von seinem Vermieter genehmigen lassen müssen.
Einen solchen Vertrag brauchst Du ja zur Vorlage beim Grundsicherungsamt als Nachweis, dass Du Kosten für die Unterkunft (KdU) brauchst. Auch muss damit klar sein, dass Dir der vollständige Regelsatz zusteht. - Bei all dem sollte Dich der Ämterlotse unterstützen.
Ich verstehe Dich so, dass Du Dich auch psychisch nun in einer eher schwierigen Lage befindest. Möglicherweise weiß auch diesbezüglich die Sozialberatung Rat, damit Du Dich an jemanden wenden kannst.
.
Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
.
Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
.
Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
.
Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Du bist erwerbsgemindert. Prüfe auch, ob Dir ein Mehrbedarf zusteht z.B. für Nahrung oder weil Du vielleicht gehbehindert bist. - Dies kannst Du auch bei der Sozialberatung ansprechen, dort sollte man das wissen.