Wann bekomme ich wieder Strom?
Mir wurde am 11. Mai der Strom abgeschaltet, weil ich Strom Schulden in Höhe von 588€ hatte und diese aus finanziellen Problemen auch bis zum Freitag dieser Woche also dem 26. Mai nicht begleichen konnte, am Freitag dieser Woche habe ich dann endlich meine Restschulden um 11:00 Uhr Vormittag beglichen.
Da ich von der Energie Steiermark meinen Strom empfange, wollte ich mal fragen, wann die Energie Steiermark mit den Strom denn wieder an schaltet, wenn sie ich die Schulden am Freitag noch vor Mittag beglichen habe?
Morgen am Montag ist ja ein Feiertag, Dienstag wäre dann der nächste Werktag.
Da ich mal von einem Bekannten gesagt bekommen habe, dass ich den Strom nach Begleichung der Schulden in der Regel am nächsten Tag wieder habe.
Der nächste Werktag wäre also Dienstag.
Was ist eure Einschätzung dazu?
4 Antworten
Das Geld ist Dienstag erst beim Empfänger. Je nachdem wie die Stromsperre erfolgt ist, muss ggf ertmal ein Mittarbeiter die Stromsperre vor Ort wieder freigeben. Zusätzlich kostet eine Freigabe nochmal bis zu 70€.
Ergo Mittwoch beim Anbieter anrufen und nachfragen.
unsere Einschätzung interessiert hier überhaupt nicht, ruf am Dienstag beim Versorger an und frage nach wann du wieder mit Strom rechnen kannst.
unsere Einschätzung interessiert hier überhaupt nicht
Doch mich..!
In Deutschland müsste der Energieversorger erst jemanden rausschicken zur Entfernung der Plombe, wofür wohl auch Gebühren anfallen, die auch im Voraus beglichen werden müssen.
Aber vielleicht funktioniert das in der Steiermark ja per Knopfdruck.
Okay. Soweit ich lese, funktioniert das bei "Smart meter" und die Abschaltung kostet 36,-€. Die Wiedereinschaltung ist kostenlos? Das würde ich am nächsten Werktag dann mal klären, auch ob die zusätzlichen evtl. 72,-€ im Voraus eingegangen sein müssen.
Und natürlich müssen Deine Zahlungseingänge erstens eingegangen und zweitens verbucht worden sein.
Allgemeine Hinweise:
Eine Stromsperre erfolgt durch den Netzbetreiber - nicht durch den Versorger.
Eine Stromsperre ist unzulässig, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, den offenen Betrag in den nächsten Tagen zu begleichen.
Nachtrag: Erst jetzt bemerkt, dass es hier um Österreich geht.
Funktioniert tatsächlich per Knopfdruck, ja.