Muss das Jobcenter mir die Kosten für Warmwasser / Heizung zurück erstatten?

3 Antworten

Ergänzend zu den guten Antworten, die du bereits erhalten hast:

Wenn Du in dieser Sache zum Jobcenter gehst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

Falls Du Unterstützung bei Deinen Überprüfungsanträgen brauchst, empfehle ich, geh zu einer Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Falls Du anwaltliche Beratung wünschst, kannst Du Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euroakademie

Mit dem kannst Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du dann Deinen Bescheid vom Jobcenter und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso, und die 10 Euronen.

Falls Du inHamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (**ÖRA**) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Hier eine sehr gute Erklärung zum Beratungsschein
http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Als ersten Schritt ist eine Beratung in einer Sozialberatungsstelle wohl vorzuziehen, einen Anwalt aufzusuchen würde ich als eventuellen zweiten Schritt erwägen.

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf
Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.


Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, ist es so, dass das Jobcenter bei Ihnen monatlich pauschal 160 € vom Regelsatz einbehält und direkt an die Stadtwerke überweist.

Wenn dem tatsächlich so ist, ist das definitiv ungesetzlich.

Zum einen haben SIE die Entscheidungshoheit, über welchen Versorger sie sich mit Strom und Gas beliefern lassen. Zum Anderen ist zwar im Regelsatz die Kosten für Strom, Warmwasser und Gas zum Kochen "eingepreist" - Energiekosten für die Beheizung müssen aber zusätzlich zum Regelbedarf vom JC übernommen werden. Folglich ist es zu einer Minderleistung an Sie gekommen.

Nun, zum Problem, wie Sie im Nachhinein an ihr Geld kommen:

Vorweg gesagt: Das wird nicht einfach und das JC wird sich aller Voraussicht nach mit allen Mittel zur Wehr setzen.

Nun die Steps im Einzelnen:

Für die vergangenen Jahre müssen Sie, da die Leistungsbescheide ja alle rechtskräftig geworden sind, Überprüfungsantrag stellen.

Es empfiehlt sich dieses für jeden einzelnen Leistungsbescheid separat zu tun, da sich die Gerichte bzgl. der Verjährungsfristen für Nachforderungen nicht einig sind. Einige entscheiden, dass es keine Verjahrungsfrist gibt. Andere wiederum urteilten auf Verjährung nach 4 Jahren.

Siehe dbzgl. auch: https://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/110365-44sgbx-frist-antragstellung-nachzahlung.html

Um also nicht Gefahr zu laufen, dass ihre "Gesamtforderung" später vor Gericht, pauschal abgebügelt wird, ist es sinnvoll, jeden Lesitungsbescheid einzeln anzufechten, bzw. überprüfen zu lassen. So haben sie am Ende für jeden Zeitraum eine separate Nachforderungssumme, die sich leicht abgrenzen lässt.

Leider können Sie sich nicht darauf verlassen, dass das JC so ohne Weiteres seinen "Fehler" eingesteht und einfach nachzahlt - zumal Sie sicherlich nicht der einzige Leistungsempfänger sind, der von dieser unzulässigen Praxis des JC betroffen ist.

Von daher kann man Ihnen nur dazu raten, sich einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.