KFZ-Brief als Sicherheit bei Privatdarlehen?
Kann ich mir als Gläubiger bei der Gewährung eines Privatdarlehens den KFZ-Brief des Schuldners als Sicherheit aushändigen lassen?
Ist damit das KFZ geschützt vor Zugriff (Veräusserungspflicht) bei Beantragung von Grundsicherung im Alter durch den Schuldner?
Kann gleichzeitig der Schuldner die KFZ-Kosten ( Steuer und Versicherung usw.) bei der Grundsicherung angeben?
1 Antwort
Auch wenn das so manche glauben ist es nicht zutreffend, dass die Kfz-Papiere das Eigentum am Auto verbriefen. Die haben nur öffentlichrechtliche Bedeutung.
Natürlich ist ein Auto ohne Papiere so gut wie unverkäuflich. Böswillige Schuldner aber könnten auf die Idee kommen ihre Papiere als verloren zu melden und sich von der Zulassungsstelle neue ausstellen lassen. Solange sie dort als Halter gemeldet sind geht das ohne Probleme.
Und der Halter wird bei der Grundsicherung im Zweifel auch als Eigentümer gelten.
Absolute Sicherheit würde nur geben eine Vereinbarung über die Übereignung des Fahrzeugs schriftlich abzuschließen und das Fahrzeug in den Eigenbesitz zu nehmen. Das ist zugegeben wenig praktikabel da der Schuldner das Fahrzeug doch nutzen will.
Das kann man schon machen. Hierbei muss lediglich zwischen Eigentümer und Besitzer unterschieden werden.
Der Eigentümer wird dann der Gläubiger und Besitzer ist der Schuldner.
Ist ja nichts anderes als wenn man ein Autokredit aufnimmt. Bis das Auto komplett abbezahlt ist, verbleibt die Bank als Eigentümer und mit der letzten Rate geht das Eigentum auf den Kreditnehmer über.
Beschäftige dich einmal mit gutgläubigem Erwerb und der Bedeutung des unmittelbaren Besitzes dabei.
Also schreibe ich in den Darlehensvertrag das KFZ als Sicherheit und lasse mir den Brief aushändigen.
Bezüglich der Grundsicherung müsste doch dann der Vermögenswert KFZ zumindest in Höhe des noch bestehenden Darlehen nicht angerechnet werden dürfen?
Was müsste ich dann machen um das KFZ als Sicherheit zu haben und die genannten Gefahren auszuschließen?