Steuerklasse wechseln von 1 nach 3/5 Frau im Ausland?

2 Antworten

So wie ich es lese, seid Ihr beide Polen, wobei Du in Deutschland arbeitest und möglicherweise hier sogar eine Wohnung angemietet hast. Ebenfalls erzielst Du mehr als 90 % Deines Einkommens in Deutschland. Damit solltest Du zum einen einen Antrag stellen auf Behandlung als uneingeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arebitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG. Damit erhälst Du die Steuerklasse 3 und bist auch Kindergeldberechtigt, falls Kinder zu Eurem Haushalt gehören. Allerdings ist das Kindergeld gesondert zu beantragen. Deine Familienheimfahrten kannst Du steuerlich geltend machen, unter Umständen auch doppelte Haushaltsführung.

Selbst wenn Deine Frau in Polen einer Beschäftigung nachgeht, sollte sich eine Einkommensteuererklärung für Dich lohnen, denn das steuerpflichtige Einkommen Deiner Frau in Polen wird hier nur dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

Da das ganze Metier etwas komplizierter ist, ist Dir die Inanspruchnahme eines Steuerberaters zu empfehlen, denn der kann auch noch versuchen, was rückwirkend für die Jahre 2016 und 2017 zu retten ist.

Hallo seit 2016 arbeite ich in Deutschland.

Schön, wo hast Du vorher gearbeitet.

meine Frau wohnt in Polen. 

Interessant und wo wohnst Du?

Habt Ihr eine Ehewohnung? Besteht die eheliche Gemeinschaft?

Mache ich als 1 Klasse oder 3/5?

Eine Steuererklärung macht man nicht als Steuerklasse, sondern als Steuerpflichtiger. Beider Steuererklärung ist ausserdem die Steuerklasse völlig irrelevant.

Bei der Steuererklärung 2016 wird es darum gehen, wo Du gewohnt hast (Wohnsitzfinanzamt), wo Deine Frau gewohnt hat (eheliche Gemeinschaft) welche Einkünfte Ihr wo hattet.

Danach wird die Steuer berechnet. Nach welcher Steuerklasse Dir Lohnsteuer Dir wieviel Steuer abgezogen wurde, ist nur in so weit interessant, wie es darüber entscheidet, ob Du nachzahlen musst, oder etwas erstattet bekommst.

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Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986