Keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung?
Hallo, folgendes Szenario:
Seit 2004 sind wir verheiratet und in Steuerklasse 3/5. Seit dem wurde keine Steuererklärung mehr abgegeben, seit dem wurde zwei Mal der Wohnort gewechselt, es kam aber nie eine Aufforderung über die Abgabe einer Steuererklärung. Kann sich einer erklären warum? Wenn nach eine Scheidung einer wieder auf Stkl 1 geht und eine Erklärung abgeben will, hat man dann was zu befürchten?
4 Antworten
Plötzlich ist hier ein Sachverhalt drin.
Wie Benno schon schrieb: Die Verpflichtung zur Abgabe steht im Gesetz.
Es steht auch im Gesetz, dass man die Straße bei Grün, nicht aber bei Rot überqueren darf. Da steht auch kein Polizist dahinter und sagt, dass man jetzt gehen kann, weil Grün ist.
Und wenn das Finanzamt von eurer Situation überhaupt keine Kenntnis hat, kann es auch nicht auffordern.
Da ist bestimmt was falsch gelaufen, naja, so kennt man das Finanzamt.
Ja, wer eine Steuerklärung nicht fristgerecht oder gar nicht abgibt, muss mit einem “Verspätungszuschlag” rechnen.
Das Amt muss nicht direkt dazu Auffordern, da die Pflicht für eine Steuererklärung im Gesetzt steht.
Wenn nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit mit Elstam Steuerkarte vorhanden ist, besteht doch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, oder habe ich da was falsch verstanden bei einem Gespräch mit meinem Steuerberater ??