Steuererklärung-beschränkte Steuerpflicht?

1 Antwort

Ihr müsste eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte mit einer Anlage V abgeben.

Dann jeder je eine Einkommensteuererklärung.

Aus meiner Sicht geht es leider nicht anders.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
AdrianDMC 
Fragesteller
 14.12.2023, 10:21

Vielen Dank für Ihre Antwort. Also dann jeder je eine Einkommensteuererklärung. Ich gehe davon aus, dass wir alle Einnahmen so wie mit der Immobilie verbundenen Kosten durch 2 teilen müssen.

Damit meine Frage noch komplizierter wird, es kommt noch ein Detail ins Spiel - meine Frau hatte in dem Jahr noch Gehalt, Mutterschaftszuschüsse so wie Lohnersatzleistungen (Elterngeld) aus DE bezogen. Sind wir somit verpflichtet (in ihrem Fall) noch die Anlage N mit abzugeben?

Das Gehalt wurde gemäß Steuerklasse 1 versteuert.

Vielen Dank nochmal.

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wfwbinder  14.12.2023, 13:33
@AdrianDMC

Das ist keine Komplizierung, sondern ein anderer Fall.

Ich ging in meiner Antwort davon aus, dass es sich um komplette Jahre mit Wohnsitz in der Schweiz und Einkünften V+V in Deutshcland handelt.

Und Sie teilen nicht die Einnahmen udn Kosten durch 2, Sondern das Ergebnis der Anlage V. Es mag sich kleinkarriert anhören, aber es ist nun mal so.

Das was Sie nun schildern ist das Jahr der Wegzugbesteuerung aus Deutschland und das Jahr der Zuzugbesteuerung in der Schweiz.

Sie sollten wn der eStgeuererklärung in Deutschland am besten zu einem Berufskollegen von mir gehen, denn natürlich gehören das Gehalt, die Lohnersatzleistungen usw. in die Erklärung rein.

Es wäre auch noch zu prüfen, ob es (theoretisch ist das möglich) günstiger wäre für sie gemeinsam in Deutschland für das Jahr eine Erklärung mit Zusammenveranlagung abzugeben.

Nur so ein Fall sprengt den Umfang des Forums.

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