Wo muss ich als Freiberufler Steuern zahlen, wenn ich in Australien Vollzeit als Arbeitnehmer und in Deutschland als Freiberufler Einnahmen erziele?

1 Antwort

1. Du bist sowohl in Deutschland, wie in Australien unbeschränkt steuerpflichtig. Die in Australien erzielten Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

2. Du bist in Australien unbeschränkt steuerpflichtig. In Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit den ggf. hier erzielten erzielten Einkünften.

3. Bei dem Finanzamt, das für Dich bis zu Deinem Wegzug zuständig war.

4. Das bedeutet nur, dass Du in Australien auch für das Steuerjahr 01.07.2014-30.06.2015 eine Erklärung abgeben musst, auch wenn Du nur 2 Monate von diesem Zeitraum dort warst.

5. Wenn es so ist wie geschildert, dann hast Du nach dem 30.04.2015 keine Betriebsstätte mehr in Deutschland. Also sind Deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem Artikel 7 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Australien nach April 2015 nur noch dort zu versteuern.

Verzweifeln ist, wie Du siehst, unnötig. nur der Reihe nach vorgehen und die Punkte einzeln abhaken.