Kann Software-Entwicklung im Ausland (Homeoffice) zu beschränkter Steuerpflicht in Deutschland führen, wenn ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wird?

2 Antworten

Ich denke das Hauptproblem wird die Sozialversicherung sein.

Ich würde mit dem Arbeitgeber einfach vereinbaren, dass das Homeoffice eine Niederlassung seines Unternehmens wird. Dann können für Dein Gehalt alle Abgaben in Rumänien abgeführt werden.

Du lebst im Ausland, Du arbeitest im Ausland, Du beziehst Deinen Lohn im Ausland.

Eindeutiger geht nicht - Rumänien ist zuständig.