Schuldzinsen Steuer absetzbar / gemischtes Objekt?

2 Antworten

50% eher nicht. Aber den entsprechenden Anteil schon.

Tommy1990 
Fragesteller
 07.08.2023, 22:32

danke für deine rückmeldung. also die gesamte wohnfläche beträgt 120 qm. 60qm EG 60qm 1 OG. Rest nur nutzflächen. daher die annahme wenn 50%?

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Tiiii  07.08.2023, 22:36
@Tommy1990

Wirklich zwei gleichwertige Wohnungen? Keine Garage/Stellplatz kein Garten etc... dann ja.

Ich empfehle immer die Vorstellung: welche Miete würdest du verlangen, tauscht du einfach alles...

Und solltest du Modernisierungen finanziert haben, die aber nur einen Teil betrafen (z.b. Fenster), müsste das auch beachtet werden.

Wie genau das Finanzamt hinschaut ist eine andere Frage.

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Tommy1990 
Fragesteller
 07.08.2023, 23:07
@Tiiii

Hm würde gleichwertig sagen ja. Vermietet wird an Verwandte. Ich ging davon aus das es rein um Die "Wohnfläche" bei den absetzbaren Zinsen geht.

Garage/Hofeinfahrt wird geteilt.

Dachterasse 50qm wird geteilt (über Treppenhaus begehbar - 1 Stock)

Zur unteren Wohnung gehören 2 Nebenräume (Abstellfläche, unbeheizt). Zur oberen Wohnung das DG (Abstellfläche, unbeheizt) in etwa Gleich viel Fläche.

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Die Kosten sind anteilig, in Deinem Fall zur Hlfte, abzugsfhig, wenn die Miete, die Deine Mutter zahlt mindestens 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986