Unter welchen Voraussetzungen kann man den Keller als Wohnfläche vermieten?

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Die Kellerräume die Du vermieten möchtest, müssen den Anforderungen für Aufenthaltsräume zum dauernden Aufentalt für Menschen erfüllen.Diese Anforderungen stehen in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes.Das für Dich zuständige Bauordnungsamt wird Dir aber an Hand Deiner Baupläne erklären können, ob diese Anforderungen bereits erfüllt sind oder noch erfüllt werden müssen. Wichtige Kriterien sind ausreichend große Fenster für die Aufenthaltsräume sowie ausreichende Raumhöhe. Die Wohnfläche würde ganz angerechnet werden, wenn die erforderliche Raumhöhe vorhanden ist.

Als Wohnung kannst Du es immer vermieten, allerdings welche Miete erzielbar ist hängt stark von den Räumlichkeiten und der nach dem Ausbau verbleibenden Raumhöhe ab. Wenn beim Hausbau diese Möglichkeit nicht mit eingeplant wurde, kann es mitunter Probleme mit der fußbodenseitigen Isolierung geben. Souterrainwohnungen sind in Städten durchaus nicht seltenes.

Die Sache hat in rechtlicher Hinsicht gleich zwei Aspekte:

Der Ausbau von Kellerräumen zum Wohnraum bedarf nach meiner Kenntnis einer Baugenehmigung. Ob Du die bekommen kannst, kann hier niemand beurteilen. Wahrscheinlich eher nicht, denn ansonsten wäre es ja schon von Anfang so als Wohnraum genehmigt worden. Wenn Du sicher gehen willst, dann erkundige Dich vorher. Aber bitte nicht beim Bauordnungsamt, denn ansonsten werden schlafende Hunde geweckt. Am besten würde man einen Architekten fragen.

Der zweite Aspekt ist der mietrechtliche. Du kannst natürlich den Kellerraum ohne weiteres als Wohnraum vermieten. Wenn aber die Bauaufsicht dann doch mal auf die Sache aufmerksam wird, dann hast Du ein Problem und zwar ein gewaltiges. Dann nämlich kann es passierren, dass die Nutzung des Kellers als Wohnraum untersagt wird und Du dem Mieter alle Kosten für den Umzug, die Suche nach Ersatzwohnraum etc als Schadensersatz zu bezahlen hast.