Handwerkerrechnung aufteilen in Objektaufwendung und haushaltsnahe Dienstleistungen?
Hallo!
Ich bewohne selbst eine Wohnung in meinem Zwei-Familien-Haus, die andere ist vermietet. Nun habe ich für 3000 Euro das gemeinsam benutzte Hoftor herrichten lassen, Personalkostenanteil ist 2000 Euro.
Kann ich nun
- 3000 Euro Gesamtrechnung mal 50% Wohnfläche = 1500 Euro als Objektaufwendung der vermieteten Wohnung angeben UND
- 2000 Euro Personalkostenanteil mal 50% Wohnfläche (damit ich es nicht doppelt ansetze) mal 20% = 200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung bei mir?
Oder muss ich mich für eines entscheiden? Weiß das vielleicht jemand und kann mir helfen?
Besten Dank!
3 Antworten
Die Rechnung würde ich vorab aufteilen. Die 1.500 für die vermietete Wohnung sind dann dort Ausgabe ( wie auch immer das einzutragen ist) und für Deine Hälfte gibst Du dann den Personalkostenanteil bei den Handwerkerleistungen ein.
Wie kann man eigentlich 2.000,-€ Personalkosten haben, um ein Tor im Wert von 1.000,-€ einbauen zu lassen?
20 qm Holzfläche abschleifen und ausbessern lassen versus Farbe und Material, da kommen solche Quoten zustande. Danke für deine Antwort!
Ganz klar, der Anteil der Vermieteten Hälfte vorab dort abziehen.
Aus der verbliebenen Hälfte die Personalkosten bei den Haushaltsnahen Handwerkerleistungen.
Natürlich kannst du das. Du teilst die Kosten sauber über einen Schlüssel auf. Bei der vermieteten Wohnung zählen alle Kosten als Ausgaben. Bei dem Anteil der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt ist es nur der Personalkosten Anteil.
Also genau wie du geschrieben hast.