ich habe ein kl. haus geerbt und vermietet., wie berechne ich die abschreibung?
das geerbte haus hat eine wohnfläche von 54 qm und ist baujahr 1952, grundstücksgr. 1300 qm. der einheitswert von 1969 ist 12.400 DM. wie ermittle ich den gebäudewert um die lineare abschreibung zu berechnen? vielen dank für eine antwort
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Als ERbe (unentgeltliche Übertragung) kommst Du in die Position des Erblassers. Also übernimmst Du seine Abschreibung. Das gilt auch dann, wenn der keine Abschreibung abgezogen haben sollte.
Also 2 % auf die historschen Anschaffungskosten. Sind die nicht zu ermitteln vom Einheitswert.
Da aber im Laufe von über 50 Jahren fast immer An- und Umbauten stattfinden, müßten sich auch die Anschaffungskosten verändert haben.
Es wird auf eine Art Kuhhandel mit dem Finanzamt hinauslaufen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986