Steht mir ein leihwagen für den Urlaub zu nach einem Unfall?

1 Antwort

Der ersehnte Urlaub rückt näher und Sie freuen sich auf die schönste Zeit des Jahres. Leider verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer kurz vorher schuldhaft einen Unfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Sie können beruhigt in den Urlaub fahren und müssen sich nicht um die Mietwagenrückgabe sorgen. Laut Urteil des AG Bonn vom 20.12.2011 (AZ106 C 322/10, Nr. 120248) ist die Mietwagennutzung für die gesamte Urlaubsdauer zulässig. Dies gilt auch, wenn Ihr eigenes Fahrzeug in diesem Zeitraum wieder nutzbar wäre.

Dieser Ansicht schließt sich das AG Berlin-Mitte an (AZ 112 C 3079/13 Nr. 133151, Urteil vom 25.09.2013). In diesem Fall lautete die Entscheidung, dass die Schadenminderungspflicht nicht greift, da eine Unterbrechung des gebuchten Urlaubs nicht zumutbar sei. Das AG Rostock entschied ebenfalls, dass der Geschädigte einen gebuchten Urlaub nicht abbrechen muss und den Mietwagen daher bis Urlaubsende nutzen darf (AZ 44 C 65/15 Nr. 146400, Urteil vom 11.09.2015).

Es gibt jedoch eine Einschränkung. Ihr Fahrzeug muss aufgrund der starken Beschädigung nicht mehr verkehrssicher oder fahrtüchtig sein, im Zweifelsfall muss sogar die Möglichkeit einer Notfallreparatur geprüft werden. Im Rahmen der Zumutbarkeit können Sie bei einem vergleichsweise nahen Urlaubsort möglicherweise dennoch zum Tausch der Fahrzeuge verpflichtet sein.

Quelle:
Leihwagen nach einem Unfall - Der ultimative Guide (gutachten-amawi.de)

Schön kopiert. Ich würde dich aber bitte, wörtliche Zitate auch als solche zu kennzeichnen und eine Quelle anzugeben. Das dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit, sondern beugt auch Ärger mit dem Urheber des Textes vor. Danke für dein Verständnis!

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Schwierig wird es natürlich dann, wenn dem Fragesteller eine Teilschuld angelastet wird.

Zudem ist das Urteil eines örtlichen Amtgerichtes nicht bindend für andere Amtsgerichte.

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