Die Nutzung wird bereits durch den Netzwerkadmin untersagt sein. Dass heißt um den Rechner überhaupt nutzen zu können, muss die Nutzung freigegeben werden. Das ist wie oben schon ausgeführt zumindest wegen potentieller Sicherheitsrisiken und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand äußerst unwahrscheinlich.

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Hallo,

um die bisherigen einträge nochmal klarzustellen, möchte ich auf folgendes hinweisen.

§ 651g Abs. 1 BGB sieht die Geltendmachung etwaiger Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise vor.

Dieser Anspruch verjährt dann, die Meldung innerhalb eines Monats vorausgesetzt, innerhalb von 2 Jahren ab Beendigung der Reise.

Anbei der Gesetzestext. Weitere Fragen werden gerne beantwortet.

§ 651g Ausschlussfrist, Verjährung (1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

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Auch preiswerte Anbieter können durchaus empfehlenswert sein. Die Preisgestaltung setzt sich ja nicht nur aus den Schadensfällen sondern auch aus den Verwaltung- und Abschlusskosten zusammen. Da aus dem Melden von Haftplichtschäden mittlerweile ein Volkssport entstanden ist, sind die Prämien entsprechend gestiegen. Die Kalkulation divergiert daher von Versicherer zu Versicherer, da diese unterschiedliche Schadensverläufe zu verzeichnen haben.

Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Dort sollte genau verglichen werden um nicht im Schadensfall eine böse Überraschung zu erleben. Auch Ratings sprechen oft eine eindeutige Sprache über die Gesellschaft. Hier ist neben dem Preis auch das verhalten im Schadensfall zu beachten.

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Die im Zusammenhang mit Darlehensverträgen angebotenen Versicherungen sind in der Regel erheblichen kostenintensiver als separat abgeschlossene Verträge.

Bei besonders attraktiven Zinsangeboten wird gerade mit diesen Versicherungen (LV, RSV usw.)Gewinne kompensiert.

Für den Beitrag erhält man bei einem anderen Anbieter meist ein Vielfaches an Versicherungssumme und Leistungen.

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Der Grundsatz "Wer auffährt ist schuld" steht im Verkehrsrecht als Anscheinsbeweis für das Verschulden durch den Auffahrenden. Hintergrund ist die Pflicht eines Verkehrsteilnehmers sein Fahrzeug jederzeit zum Stehen bringen zu können. Dazu gehört nunmal auch ein diesbezüglicher Sicherheitsabstand.

Allerdings ist dieser Anscheinsbeweis natürlich widerlegbar und bei kleineren Tieren geht die Verkehrsicherheit stehts vor. Eine Vollbremsung ist jedoch nach gängiger Rechtsprechung bei Kleintieren i.a. nicht gerechtfertigt, da ein nachfolgendes Fahrzeug sich hierauf auch bei ausreichendem Sicherheitsabstand kaum einstellen kann. Als Autofahrer gilt es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs und vor allem auch der nachfolgenden Fahrzeuge zu gewährleisten. Bremst man nun als Autofahrer stark ab, um ein Kleintier zu retten und kommt es hierdurch zu einem Auffahrunfall, so muß der tierliebe Fahrer damit rechnen, den Schaden zumindest teilweise tragen zu müssen.

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Man muss vorab bei derartigen Empfehlungen immer bedenken, dass ein Vertreter in der Regel nur Provisionen verdient, wenn er ein neues Produkt absetzt. Die Bestandsprovision ist eher zu vernachlässigen.

Unter diesem Hintergrund scheint es völlig normal eine andere Anlageform zu empfehlen.

Problematisch ist dabei die extrem unterschiedlichen Riskiken. Warum wurde der Bausparer abgeschlossen? Ich bin der Auffassung Baussparen lohnt sich ausschließlich für diejenigen, die auch die bauen oder sanieren wollen. In der aktuellen Phase waren zum Teil auch die Zinsen ohne je das Darlehen in Anspruch zu nehmen, durchaus attraktiv!

China als Anlage ist nicht von der Hand zuweisen, allerdings nur zu einem Bruchteil. Hier gilt die Regel: Risiken zu splitten.

Also Bausparer oder ähnlich risikoarme Anlageform + Fonds (international und nach branchen verteilt) + Aktien direkt!

Auf keinem Fall alles auf eine Karte setzten!!! Dies gilt natürlich nur bei größeren Beträgen!

Für Fragen stehe jederzeit gern rzur Verfügung!

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Hallo,

man hat eine Anspruch auf eine ordnungsgemäßes Zeugnis. Diese darf offensichtlich nicht negativ abgefasst sein. Daher wird die bereits von Matrix erwähnte Zeugnissprache relevant. Hier werden Floskeln letztlich wie Noten verwendet und der neue Arbeitgeber erkennt dies sofort.

Zu positive Wendungen usw. fallen ebenso aus dem Rahmen!

Dies ersetzt natürlich keine Rechtsberatung.

Weitere Fragen gerne!!

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Hallo Wolfgang,

die Abgabenlast richtet sich hier ganz nach deinem persönlichen Stuersatz. Das Zusatzeinkommen erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Wieviel dies ausmacht kann man einfach mit einem Stuerrechner berechnen. Beispielsweise auf spiegel.de ist ein Brutto-Netto-Rechner. Hier wählt man dann die jährliche Berechnung aus.

Man aber natürlich für jedes Einkommen getrennt die Ausgaben absetzen.

Handelt es sich bei dem in Frage stehenden um eine nicht selbständige Tätigkeit benötigt man eine 2. Stuerkarte. Dann führt der Arbeitgeber auch die Steuern anch Steuerklasse VI ab.

Weitere Fragen werden gerne beantwortet.

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Guten Morgen,

China und Indien sind natürlich weiterhin Favoriten!

Als Alternative kann ich nur Brasilien, Südafrika und die Emirate empfehlen.

Der Vorteil an den vorgenannten Staaten (exkl. Brasilien) sind die hervoragenden Staatsfinanzen. Schuldenlasten, wie sie die westlichen Industrienationen tragen, gibt es hier nicht. Diese Länder haben die Kriegskasse gefüllt und noch eine rasamt wachsende Inlandsnachfrage.

Ich habe folgende Fonds in diesen Regionen und bin trotz des Auf -und Ab's gut gefahren.

FT Emerging Arabia UBS (CH) Equity Fund - South Africa P BGF Latin American Fund A2 EUR

Dies ist natürlich keine Anlageberatung!!!

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Guten Tag zusammen,

natürlich sollte jeder Anleger die Absicherung seiner Anlage immer im Blickpunkt haben. Im Zweifel empfiehlt es sich die Empfehlung eines Anlageberaters bei der Verbraucherzentrale oder im Check durch ein anderes Institut einer Prüfung unterziehen. Da die Rendite aber ebenfalls nicht vernachlässigt werden kann, muss der Anleger mit Realismus an die Entscheidung herantreten. Eine sichere Anlage mit einer Verzinsung von 8 % und mehr kann es derzeit augenscheinlich nicht geben. Andererseits stehen Renditen von weniger als 3 % dem Anlageziel der Geldvermehrung entgegen, da diese ausweichlich der aktuellen Inflatuonsrate im Regelfall durch diese geschluckt werden.

Da bleibt die Frage was da noch bleibt. Hier hilft der gesunde Menschenverstand. Finger weg von Produkten die mir nicht mal der Experte verständlich erklären kann! Zudem sollte man auch selbst eruieren welcher Branche man selbst in der Zukunft die besten Chance einräumt. Hier sollte der Anleger die erneuerbaren Energien und die Energiegewinnung auf diesem Sektor im Auge behalten.

Also nicht verzagen,eine absolute Sicherheit gibt es nicht, aber eigene Informationen sind heute via google und co. schnell zu beschaffen.

Viel Erfolg bei der Anlage

Markus Presch Rechtsanwalt und Bankkaufmann Weimar/Thüringen

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