Schlüsselrückgabe nach Mietende?
Hallo,
Ich habe zum 30.04.23 eine Wohnung fristgerecht gekündigt und bin schon Anfang April ausgezogen. Den Vermieter hatte ich telefonisch um Terminvereinbarung zwecks Schlüsselübergabe gebeten. Ich bekam die Aussage es sei noch zu früh und könnte dann kurzfristig erfolgen.
Am 25.04.23 mailte ich dem Vermieter um die Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Als Antwort bekam ich, dass die Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird. Ich erhielt keine Antwort.
Am 02.05. mailte ich dem zuständigen Sachbearbeiter und fragte was denn nun sei? Aufgrund der Kurzfristigkeit kam der Termin zur Schlüsselübergabe erst am 11.05. zustande.
Jetzt erhielt ich eine Mahnung über Mietforderungen vom 01.05. bis 11.05.2023.
Ist das rechtens? Ich sehe das nicht ein, da ich die verspätete Schlüsselübergabe nicht zu verantworten habe.
2 Antworten
Genau so begründest du das. Du wirfst deinen Vermieter Verschleppung der Abnahme vor,eine Fristverletzung seitens des Vermieters. Weist auf deine von dir vorgeschlagenen Abnahmezeitfenster innerhalb der Kündigungsfrist hin und das diese nicht angenommen wurden.
Nett ausformuliert, Wiederspruch schriftlich per Einwurfeinschreiben machen.
Sofern Du das hoffentlich alles noch schriftlich hast, können die dir gar nichts!
Sollen die dich doch verklagen, ich würde das ruhig und gelassen auf mich zukommen lassen, die fallen auf die Nase.
Gab es denn schon eine Übergabe, von wegen der Zählerstände usw., usw., ...?
Eher umgekehrt, es steht zu befürchten, das die das einfach von der Kaution abziehen und dann muss der Fragesteller klagen.
Die Übergabe fand dann am 11.05. statt. Es war alles in Ordnung, Zählerstände wurden notiert.