Schlüsselrückgabe nach Mietende?

2 Antworten

Genau so begründest du das. Du wirfst deinen Vermieter Verschleppung der Abnahme vor,eine Fristverletzung seitens des Vermieters. Weist auf deine von dir vorgeschlagenen Abnahmezeitfenster innerhalb der Kündigungsfrist hin und das diese nicht angenommen wurden.

Nett ausformuliert, Wiederspruch schriftlich per Einwurfeinschreiben machen.

Sofern Du das hoffentlich alles noch schriftlich hast, können die dir gar nichts!

Sollen die dich doch verklagen, ich würde das ruhig und gelassen auf mich zukommen lassen, die fallen auf die Nase.

Gab es denn schon eine Übergabe, von wegen der Zählerstände usw., usw., ...?

berlina76  31.05.2023, 16:49

Eher umgekehrt, es steht zu befürchten, das die das einfach von der Kaution abziehen und dann muss der Fragesteller klagen.

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Steff493 
Fragesteller
 31.05.2023, 19:57

Die Übergabe fand dann am 11.05. statt. Es war alles in Ordnung, Zählerstände wurden notiert.

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