Ist ein Vertrag abgeschlossen ohne eine Unterschrift?
Hallo ich habe ein kleines Problem ich habe mir vor zwei Monaten einen Stellplatz angeschaut und im Anschluss gesagt das ich ihn gerne nehmen würde. Danach hat mir der Vermieter auch den Mietvertrag für die Unterschrift zugesendet. Allerdings nach etwas überdenkzeit habe ich mich dagegen entschieden und ihn nicht genommen. Dies habe ich dem Vermieter allerdings nicht mitgeteilt da ich keinen Mietvertrag unterschrieben hatte und somit nicht der Meinung war das dies nötig wäre. So und jetzt habe ich eine Mahnung vom Vermieter bekommen für die letzten zwei Monate. Ist das Mietverhältnis also geschlossen worden nur durch meine Zusage aber ohne Unterschrift oder muss ich nichts zahlen da kein Vertrag zustande gekommen ist.
danke für eure Antworten
5 Antworten
Grundsätzlich unterliegen die meisten Verträge nicht der Schriftform.
Es gibt natürlich Ausnahmen, vor allem wenn man von gesetzlichen Vorschriften ggf. abweichende Vereinbarungen treffen will, so müssen diese irgendwo fixiert sein.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehr Personen.
Wenn man dir einen schriftlichen Vertrag zur Unterschrift vorlegt oder zusendet und diese Unterschrift deinerseits gar nicht erfolgt, kann man den Rechtsbindungswillen deinerseits hier ziemlich klar verneinen.
das ich ihn gerne nehmen würde
Anders sieht es aus, wenn man sich einig war und das Schriftstück ehr informativer Natur war. Ob o.g. Aussage ausreicht eine übereinstimmende Willenserklärung anzunehmen ist daher fraglich.
Ich würde die Forderung zurückweisen, kann aber anderslautende Argumentationen durchaus nachvollziehen.
Es kommt auf den Einzelfsll an, dass kann man dir bestimmt nicht sagen, ggfs RA aufsuchen
Wenn der Mietvertrag bspw nur noch deklaratorischer Natur war, also ne Art Notiz, damit man nix vergisst, gab bzw gibt es ja parallel deine mündliche Sache
Ein Vertrag entsteht auch mündlich, wenn ihr euch zb über die essenziellen Dinge einig wart, zb Miete usw dann ist m.E ein Vertrag zustande gekommen aber es kommt drauf an wie bei euch der Ablauf war und was besprochen war
Eig könnte der Vermieter durch dein konkludentes zudem drauf schließen, dass du den Stellplatz noch willst, er hat dur ja offenbar konkret vor Ort ein Angebot gemacht, du hast dies zumindest konkludent angenommen
Es könnte allerdings schwierig werden das du beweisen, der Vermieter kann nur sich selbst als „zeuge“ in einer sog Parteivernahme ( 448 zpo) beantragen
Das Gericht müsste wg Grundsatz der Waffengkeichheut und eines EGMR Urteils das dann eig als letztes Mittel zulassen
Eng wird es vllt tatsächlich auch, weil du den Eindruck vermittelt hast, dass du nun den Stellplatz auch gemietet hast
Du hättest dem Vermieter eig rechtzeitig sagen müssen, dass du das nicht so meintest bzw von deinem evtl gehörenden Widerrufsrexht Gebrauch machen, was theoretisch vllt sogar noch geht, da der eugh hier den Verbrauchern 1 Jahr anstatt zwei Wochen Frist zubilligt, Voraussetzung ist aber auch, dass der Vermieter Unternehmer ist, dass muss man prüfen , allg. wird das ab 4 Einheuten angenommen, der der Vermieter zu vermieten hat usw
Anfechtung seh ich hier nicht
Versteh ich nicht ganz, wie sollte das denn gehen, du hast dich doch beim Vermieter nicht mehr gemeldet, und für die Gültigkeit eines Vertrages hat damit nichts zu tun, es ändert nichts. Du könntest höchstens versuchen den Vertrag zu widerrufen obwohl das m.E nur bei Verträgen über Wohnraum geht, ich denke du könntest da einen Anwalt fragen, ich denke es wird darauf rauslaufen, dass du den Vertrag halt kündigen musst
Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform. mMn ist durch
:Hier ist die Garage' - 'danke, die nehme ich' - ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Also sollte ich schnellstmöglich kündigen und muss die ausstehenden kosten tragen?
Alles klar danke habe dem Vermieter auch schon geschrieben werde dann wohl auf die Antwort seinerseits warten.
Der Vertrag war nach Deiner Zusage "mache ich, schicken Sie mir den Vertrag" schwebend wirksam.
Hättest Du nach Empfang des schriftlichen vertrags unverzüglich abgesagt, wäre es für Dich ohne folgen geblieben, aber Du hast Dich an die mündliche Vereinbarung gehalten, jedenfalls musste Dein Gegenüber davon ausgehen.
Daher musst Du kündigen udn bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen.
Fachausdruck: Culpa in Contrahendo wie der Jurist sagt, der vortäuschen will, das Latinum zu haben.
ja du hast einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen.
Ist das ganze denn auch richtig wenn ich keine Möglichkeit hatte den Stellplatz zu nutzen da keine schlüsselübergabe stattgefunden hat es handelt sich genau um einen Stellplatz in einer Tiefgarage?