Ist ein Vertrag abgeschlossen ohne eine Unterschrift?

5 Antworten

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Grundsätzlich unterliegen die meisten Verträge nicht der Schriftform.

Es gibt natürlich Ausnahmen, vor allem wenn man von gesetzlichen Vorschriften ggf. abweichende Vereinbarungen treffen will, so müssen diese irgendwo fixiert sein.

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehr Personen.

Wenn man dir einen schriftlichen Vertrag zur Unterschrift vorlegt oder zusendet und diese Unterschrift deinerseits gar nicht erfolgt, kann man den Rechtsbindungswillen deinerseits hier ziemlich klar verneinen.

das ich ihn gerne nehmen würde

Anders sieht es aus, wenn man sich einig war und das Schriftstück ehr informativer Natur war. Ob o.g. Aussage ausreicht eine übereinstimmende Willenserklärung anzunehmen ist daher fraglich.

Ich würde die Forderung zurückweisen, kann aber anderslautende Argumentationen durchaus nachvollziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es kommt auf den Einzelfsll an, dass kann man dir bestimmt nicht sagen, ggfs RA aufsuchen

Wenn der Mietvertrag bspw nur noch deklaratorischer Natur war, also ne Art Notiz, damit man nix vergisst, gab bzw gibt es ja parallel deine mündliche Sache

Ein Vertrag entsteht auch mündlich, wenn ihr euch zb über die essenziellen Dinge einig wart, zb Miete usw dann ist m.E ein Vertrag zustande gekommen aber es kommt drauf an wie bei euch der Ablauf war und was besprochen war

Eig könnte der Vermieter durch dein konkludentes zudem drauf schließen, dass du den Stellplatz noch willst, er hat dur ja offenbar konkret vor Ort ein Angebot gemacht, du hast dies zumindest konkludent angenommen

Es könnte allerdings schwierig werden das du beweisen, der Vermieter kann nur sich selbst als „zeuge“ in einer sog Parteivernahme ( 448 zpo) beantragen

Das Gericht müsste wg Grundsatz der Waffengkeichheut und eines EGMR Urteils das dann eig als letztes Mittel zulassen

Eng wird es vllt tatsächlich auch, weil du den Eindruck vermittelt hast, dass du nun den Stellplatz auch gemietet hast

Du hättest dem Vermieter eig rechtzeitig sagen müssen, dass du das nicht so meintest bzw von deinem evtl gehörenden Widerrufsrexht Gebrauch machen, was theoretisch vllt sogar noch geht, da der eugh hier den Verbrauchern 1 Jahr anstatt zwei Wochen Frist zubilligt, Voraussetzung ist aber auch, dass der Vermieter Unternehmer ist, dass muss man prüfen , allg. wird das ab 4 Einheuten angenommen, der der Vermieter zu vermieten hat usw

Anfechtung seh ich hier nicht

Ist das ganze denn auch richtig wenn ich keine Möglichkeit hatte den Stellplatz zu nutzen da keine schlüsselübergabe stattgefunden hat es handelt sich genau um einen Stellplatz in einer Tiefgarage?

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@Merlin07102000

Versteh ich nicht ganz, wie sollte das denn gehen, du hast dich doch beim Vermieter nicht mehr gemeldet, und für die Gültigkeit eines Vertrages hat damit nichts zu tun, es ändert nichts. Du könntest höchstens versuchen den Vertrag zu widerrufen obwohl das m.E nur bei Verträgen über Wohnraum geht, ich denke du könntest da einen Anwalt fragen, ich denke es wird darauf rauslaufen, dass du den Vertrag halt kündigen musst

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Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform. mMn ist durch
:Hier ist die Garage' - 'danke, die nehme ich' - ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Also sollte ich schnellstmöglich kündigen und muss die ausstehenden kosten tragen?

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@Eifelia

Alles klar danke habe dem Vermieter auch schon geschrieben werde dann wohl auf die Antwort seinerseits warten.

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Der Vertrag war nach Deiner Zusage "mache ich, schicken Sie mir den Vertrag" schwebend wirksam.

Hättest Du nach Empfang des schriftlichen vertrags unverzüglich abgesagt, wäre es für Dich ohne folgen geblieben, aber Du hast Dich an die mündliche Vereinbarung gehalten, jedenfalls musste Dein Gegenüber davon ausgehen.

Daher musst Du kündigen udn bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen.

Fachausdruck: Culpa in Contrahendo wie der Jurist sagt, der vortäuschen will, das Latinum zu haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ja du hast einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen.