Wie ist der Ablauf der Grundstücksüberschreibung??

3 Antworten

4-8 Wochen Bearbeitungszeit sind beim Grundbuchamt eher die Regel.

Lasst euch vom Notar den Zugang der Urkunde bei GBA bescheinigen und fragt dann den Leiter des Grundbuchamtes, woran es hakt, die Änderung vorzunehmen.

G imager761

Also, wenn Das Grundstück über 40.000,- Euro wert ist, dann nehmt das mal als Gottesurteil, geht zum Notar und lasst das annulieren.

Wenn es nicht strabbr wäre, solltet ihr den Menschen, der Euch das mit der Schenukung an Euch beide empfohlen hat, erschlagen, oder sonst wie strafen udn den Notar, weil er Euch nciht gewarnt hat, zumindest böse ansehen.

Natürlich hätte die Schenung nur an Dich erfolgen dürfen, eil Du bei der Schenkung bis zu 800.000,- (400.000,- je elternteil) frei hast, während da bei Deinem Freund nur 20.000,- Sind.

um es plastisch zu machen. Wert der immobilie 240.000,-, pro Nase 120.000,-. Für Dich frei. Für Deinen Freund 30.000,- Schenkungssteuer (30 % auf 120.000,- minus 20.000,- Freibetrag).

Also Schnekung nur an Dich und Dugibst es nach heirat an den Freund zu 50 % weiter, oder räumst ihm (im Falle von Heiratsphobie) ein Wohnrecht ein.

sprosse86 
Fragesteller
 11.06.2014, 00:05

Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt Vertragsunterzeichnun 9000€. War zu dem Zeitpunkt als "Grünland" ausgewiesen. Mittlerweile aber Bauland.

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Idealerweise macht man solche Verträge gleich beim Grundbuchnotar, damit die Wege kurz sind. Ansonsten erstellt ein Notar die Schenkungsurkunde und schickt das Dokument an den Grundbuchnotar, der dann die Grundbuchänderung (kann schon mal 4-8 Wochen dauern) einleitet. Inzwischen geht alles etwas schneller, da viele Grundbuchämter bereits elektronisch unterwegs sind.

  • Kläre bei dem Notar, bei dem der Vertrag ausgestellt wurde, ob die Urkunde an den Grundbuchnotar ging.

  • Kläre beim Grundbuchnotar, wie es mit der Eintragung steht.

  • Ist die Eintragung erfolgt, erhaltet Ihr normalerweise vom Grundbuchnotar eine Mitteilung, einen Grundbuchauszug und natürlich eine Kostennote :-)

Also: nachfragen.

LittleArrow  10.06.2014, 20:51

Notar an Grundbuchnotar und dann ans Grundbuchamt?

In manchen Bundesländern ist das wohl so üblich, in anderen hingegen reicht der Notar direkt beim Grundbuchamt ein.

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sprosse86 
Fragesteller
 11.06.2014, 00:12
@LittleArrow

Wäre in meinem Fall auch so. Nix mit Grundbuchnotar.....

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gandalf94305  11.06.2014, 05:33
@sprosse86

Nun, da Du nicht sagst, in welchem Bundesland das passiert, muß ich vom Schlimmsten ausgehen: Baden-Württemberg.

Dann laß den Grundbuchnotar eben raus. In jedem Fall sollte die Kette vom Anfang begonnen werden, d.h. nachzufragen ist beim Notar, solange das Grundbuch noch keine Urkunde erhalten hat.

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