Wohngeld bei Niessbrauch?

3 Antworten

Ich kann nur eine Erfahrung beisteuern. Ich habe einen ähnlichen Fall, wo die Miete der Tochter (Eigentümerin) an den Vater (Niessbraucher) vom Sozialamt berücksichtigt wird. Zuvor war dies auch beim ALG-II der Fall.

Leider kenne ich nicht die Rechtsgrundlage. Und mich hat das ursprünglich auch sehr gewundert. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier bei uns weder jobcenter noch Sozialamt etwas zu verschenken haben.

Das Wohngeldgesetz ist natürlich wiederum eine andere Anspruchsgrundlage, möglicherweise ist die Ablehung dann doch korrekt.

Lastenausgleich ist doch Wohngeld für Eigentümer?