Schenkung PKW aus Deutschland nach Italien?

1 Antwort

Das Umsatzsteuergesetz definiert ein Neufahrzeug recht großzügig: es liegt vor, wenn nicht mehr als 6.000 Kilometer damit gefahren wurden, aber auch, wenn die Erstzulassung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Es reicht also, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist.

Wenn es sich danach tatsächlich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, dann entsteht durch den Import in Italien keine Umsatzsteuer.

Die diesbezüglichen Regelungen sind harmonisiert. In Italien sind sie also genauso anzuwenden wie in Deutschland.