Guten Abend,
im Oktober fuhr mir ein Auto auf. Daraufhin rief ich eine Kfz Werkstatt an, die mir mitteilte, dass ich vorbei kommen soll um zu schauen, ob ein Schaden entstanden ist. Gesagt, getan. Ich fuhr zur Werkstatt, der Kfz Meister schaute sich das Auto kurz ab und meinte es sei ein Schaden zu erkennen und da es über die Versicherung des Verursachers laufen wird, soll ein Gutachter bestellt werden und ich solle den Unfall polizeilich nachmelden. Das habe ich dann alles getan und die werkstatt hat einen Gutachter für den nächsten Tag bestellt.
Als ich dann am nächsten Tag zum vereinbarten Termin kam, wurde das Auto kurz auf die Hebebühne gestellt, sodass der Gutachter Fotos machen konnte. Dies dauerte vielleicht maximal 15 Minuten, danach wurde das Auto vor die Werkstatt geparkt und der Gutachter hat seine Arbeit dort beendet. Der Kfz Meister hat währenddessen nichts weiter gemacht. Ich sollte eine Sicherheitsabtretung unterschreiben, was ich auch getan habe damit er eine Rechnung an die Versicherung schicken kann falls nötig oder ich den Schaden hätte reparieren lassen.
Der Gutachter hat dann einige Tage später das Gutachten zukommen lassen und ich entschied mich für die Auszahlung des Betrages. Dies habe ich dann der Werkstatt mitgeteilt, was wiederum ok wäre, aber dann eine Rechnung kommen würde für die Werkstattnutzung.
Diese kam dann auch einen Monat später in der die Werkstatt 2h Arbeitszeit berechnet mit der Begründung "zeitlicher Aufwand Abwicklung mit Versicherung und Gutachter". 140 Euro soll das ganze Kosten. Diese Rechnung habe ich dann an die gegnerische Versicherung weitergeleitet, die aber wohl nicht übernommen wird. Die Werkstatt hätte die Rechnung wohl dem Gutachter schicken müssen und der hätte diese mit in sein Gutachten einkalkuliert und fertig wäre die Geschichte gewesen. Nun habe ich die Versicherung gefragt, wie viel Zeitaufwand sie mit der Werkstatt hatten, immerhin berechnet diese mir 2h. Die Versicherung sagte mir, dass sie nur ein kurzes Telefonat mit der Werkstatt geführt haben über wenige Minuten, mehr nicht. Den Gutachter rief ich dann ebenfalls an und fragte, ob man die Rechnung nachträglich mit einbringen kann, er meinte nein und auch diesen fragte ich, wie viel Zeit er mit der Werkstatt benötigte und er bestätigte mir, dass er nichts weiter mit der Werkstatt zu tun hatte, außer an diesem besagten Tag wo der Gutachter dorthin kam um den Schaden aufzunehmen.
Dann rief ich natürlich die Werkstatt an, dieser Meister kam mir sehr unhöflich entgegen und legte auch andauernd telefonisch auf.
Nun ist die Frage wer muss diese Rechnung nun zahlen? Ich schlug der Werkstatt vor, dass ich 1h Arbeitswand zahlen würde, wegen der Hebebühne und seiner kurzen Zeit mit der Versicherung und der Erstesichtigung des Schadens (Max 10 min) . 1h halte ich für angemessen, 2h sind übertrieben. Eine neue Rechnung mit genauer Auflistung seiner Tätigkeiten verweigerte die Werkstatt, das würde auch wieder Geld kosten.Hat hier jmd Erfahrung?
Danke für die Antwort! Muss ich mich denn bei der Werkstatt melden und sie darauf hinweisen? Und muss ich dann, wenn ich so eine Nachberechnung kommen würde auch zahlen?