Säumniszuschlag Krankenkasse berechnen?

3 Antworten

Ich meine, dass das für jeden Monat berechnet und dann addiert wird.

Monat 1, Rückstand 500,-€, SZ 1%= 5,-€

Monat 2, Rückstand 1.000.-€, SZ = 10,-€

Monat 3 , Rückstand 1500,-€, SZ = 15,-€

Summe SZ am Ende des dritten Monats = 30,- €.

Das hätte ich vor einiger Zeit mal gelesen. Aber die Antwort von Barmer als fachlich Kompetenter ist natürlich vorzuziehen.

Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:31

Danke für den Ansatz, ja ich finde es auch verwirrend, dabei ist es vermutlich ganz einfach.

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Andri123  19.12.2019, 00:39
@Paulo94s

Es ist richtig übel! Barmer ist hier im Forum eigentlich der Experte für KV, hat Dir aber auch nichts wesentlich besseres mitteilen können.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 09:54
@Andri123

Danke, deine Lösung ist exakt wie die von Barmer und bei mir in Variante 2. Jeden Monat 1% von dem gesamten ausstehenden Betrag, entspricht der Summe von 1% von jedem monatlichen Betrag.

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hildefeuer  19.12.2019, 13:58
@Paulo94s

Nein ist wg. unterschiedlicher gesezlicher Lage in jedem Jahr/Zeitraum anders. Es gab auch 6%/Monat in der Vergangenheit. Schon die Annahme das diese Regellung über 10 Jahre gleich wäre, ist Falsch.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:27
@hildefeuer

Kannst du das erläutern, ich weiß, dass es Ende 2013 eine Änderung gab, da wurde der Säumniszuschlag von 5% auf 1% gesenkt, danach sollte es doch durchgängig 1% sein, davor 5%. Wieso war der Zins denn auch 6%?

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Hallo, ich denke die zweite Variante entspricht der Vorgabe. Ob das wirklich so berechnet wird, weiss ich allerdings nicht.

Dass die Säumniszuschläge den Beitrag übersteigen, ist aber schon vorgekommen.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Paulo94s 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:54

Kannst du mir sagen, wie oder wo ich das genau rausfinden kann?

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Nein, das nehmen wir nicht an - weil man Hausaufgaben selbst macht (sonst hiessen sie ja Finanzfrageaufgaben).

Paulo94s 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:45

Das ist keine Hausaufgabe, ich habe versucht, das zu verstehen aber ich finde verschiedene widersprüchliche Darstellungen (oder ich kapiere sie einfach nicht). Ich habe drei verschiedene Rechenwege vorgestellt, kannst du mir einen Tipp geben, welcher in die richtige Richtung geht? Danke

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Paulo94s 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:47
@correct

Es geht nicht um die Rechnung, ich schreibe über Krankenversicherungen und möchte die Sanktionsmaßnahmen, die denen zur Verfügung stehen, begreifen.

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Paulo94s 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:57
@correct

Vielleicht verstehe ich hier was falsch, habe mich gerade erst angemeldet, ich dachte es geht hier um Finanzthemen, es ist kein persönlicher Bezug vorhanden aber es ist vielleicht auch für andere interessant. Es geht hier in diesem Thema um die Frage, wie Säumniszuschläge (gibt es ja nicht nur bei der Krankenkasse) konkret berechnet werden. Ich halte das schon für ein Finanzthema.

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correct  18.12.2019, 23:59
@Paulo94s

Es heisst aber nicht Finanzthema, sondern Finanzfrage.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:00
@correct

Ja und meine Frage ist: wie werden die Säumniszuschläge konkret berechnet an einem Beispiel, damit ichs verstehe.

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correct  19.12.2019, 00:07
@Paulo94s

Ok, wie berechnet eine Bäckerei den Preis einer Semmel.

Ist das eine Finanzfrage?

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:10
@correct

Ist das wirklich nötig? In der Zeit hättest du mir wahrscheinlich helfen können... ich bin nicht hier, um Haare zu spalten und denke, dieses Thema ist auch für andere interessant.

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correct  19.12.2019, 00:13
@Paulo94s

Das interessiert hier absolut niemanden.

Auf Nicht- Finanzfragen gibt man normalerweise keine vernünftige Antwort.

Eben weil hier so viel Mist landet.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:16
@correct

Wie bereits geschrieben kenne ich mich hier nicht aus, sowas passiert halt, ich bin übrigens nur hier, weil ich hier ein Beispiel zu dem Thema gefunden, es aber nicht verstanden habe.

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correct  19.12.2019, 00:38
@Paulo94s

Nur ein kleiner Tip - auf Säumniszuschläge fallen keine Säumniszuschläge an. Dein Beispiel ist ja ein extrem einfaches.

Was aber rechnest Du, wenn zwischendurch Teilzahlungen eingehen?

Lass es - wir leben im Jahr 2019 - da rechnen Maschinen.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:48
@correct

Danke für die Antwort, dann ist die dritte Methode wohl falsch, dort habe ich die Säumniszuschläge ja zum zu zahlenden Betrag dazu addiert und was du sagst, machst auch Sinn. Teilzahlungen habe ich jetzt komplett rausgenommen, es ging mir um eine Situation, in der der Betroffene jahrelang keine KV Beiträge gezahlt hat.

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correct  19.12.2019, 01:04
@Paulo94s

Dein Beispiel ist das einfachste der Welt und bedarf eigentlich keiner Frage - auch nicht auf einem dafür zuständigen Forum. Das rechnet Dir ein Schüler aus.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 01:06
@correct

Achtung Trickfrage: Und nach welchem Verfahren würde er vorgehen?

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 01:18
@correct

kann es sein....kann es sein....dass du es auch nicht weißt :)

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correct  19.12.2019, 01:25
@Paulo94s

Eher nicht - das war jahrelang meine Hauptaufgabe - allerdings mit weitaus schwierigeren Fällen.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 01:26
@correct

Na, los, dann verrate es uns, hier wusste es keiner!

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correct  19.12.2019, 01:37
@Paulo94s

Doch, ich weiss es - aber wie schon gesagt - das ist keine Finanzfrage.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 01:38
@correct

Okay, dann schreib es mir privat, dann hat es nichts mit dem Forum hier zu tun.

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correct  19.12.2019, 01:56
@Paulo94s

Unglaublich - Du wirst doch wohl 1 Prozent pro Monat dazurechnen können.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 02:06
@correct

Du meinst, die Rechnung ist dann bei 10 Jahren, 120 Monaten 500€ / Monat als Nachzahlung:

  1. 500 1% = 5 €
  2. 1000 1% = 10€
  3. 1500 1%= 15€
  4. 2000 1% = 20€

120 60.000 1% = 600€

und die Summe alle Säumniszuschläge wäre dann zusätzlich zu den angehäuften Beiträgen zu zahlen.

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correct  19.12.2019, 02:32
@Paulo94s

Nein, das meine ich nicht. Säumniszuschläge fallen nicht jährlich an, sondern monatlich.

  1. Rate Januar 500 € die ersten Sz fallen im Februar an - also 11 (nicht zwölf) mal 5 Euro
  2. Rate Februar 500 € die ersten St fallen im März an - also 10 mal 5 Euro - und jetzt viel Spass - ich sagte doch - der Computer machts.
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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 02:41
@correct

Danke für deine Ausführungen. In meiner Rechnung habe ich Monate angegeben, darum die 120. als letzten Monat aber ich habe die Beträge kumuliert, wenn ich dich verstehe, ist dies nicht der Fall, jede monatliche Zahlung die vom Versicherten getätigt worden sein sollte, wird also individuell betrachtet, die ansammelnde Beitragsschuld wird nicht zusammengenommen.

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hildefeuer  19.12.2019, 13:54
@Paulo94s

Da spielen auch gesetzl. Änderungen hinein. Das mit den 1% pro Monat war ja nicht durchgehend so. Es gab auch 6% pro Monat.

Wurde mehrmals gesetzl. geändert. Ohne Kenntnisse der genauen Rechtslage im jeweiligem Jahr ist dies nicht möglich. Da wirst Du Dir die Finger wund googeln.

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correct  19.12.2019, 14:50
@hildefeuer

Wie immer Blödsinn - die 6 % gab es noch nie - es gab nie eine Gesetzesänderung - aber das ist ja Deine Masche - sowas hast Du schon x-fach behauptet und nie eine einzige Fundstelle nennen können/wollen (eben weil sie nicht existiert).

Die exakte Berechnung von Sz ist ein Kinderspiel.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:33
@correct

Hallo, ich hab es oben erwähnt, ganz falsch liegt hildefeuer nicht, 2013 gab es tatsächlich eine Änderung, der Zuschlag wurde von 5% auf 1% gesenkt. Angenommen man würde heute die Steuern für 10 Jahre nachzahlen müssen, denke ich, wäre es möglich, dass für die zeit bis zur Änderung man eben 5% zahlen musste und ab dann nur 1%.

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correct  19.12.2019, 16:42
@Paulo94s

Hilde liegt völlig falsch - auch Du - es gab nie eine Änderung - zumindest nicht seit 1958.

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Andri123  19.12.2019, 18:46
@Paulo94s

Die 600,-€ SZ ergeben sich nach 120 Monaten doch bereits für den rückständigen Beitrages aus Monat 1 von 500,-€,( also ausgegangen von 1%.). Für die 500,-€ aus dem zweiten Monat wäre der SZ dann 595,-€. Usw.

Es gibt bestimmt auch eine mathematische Formel dafür.

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correct  19.12.2019, 19:20
@Paulo94s

Dass die Krankenkasse von der Norm abgewichen ist, wusste ich nicht.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 20:59
@correct

Heißt das nun, dass die Beiträge rückwirkend auch vor 2014 mit 1% säumungszuschlag belegt werden oder sind es da 5%? Weiß das einer? Ich hab mich schon gefreut, endlich die Rechnung korrekt zu haben...

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 21:02
@Andri123

Das Thema ist gegessen, deine Rechnung ist korrekt. Es wird für jeden Beitragsmonat für jeden Monat in dem der Betrag nicht bezahlt wurde 1% erhoben.

Das ist das gleiche als ob man monatlich 1% auf den Gesamtbetrag erhebt, weil eben 1% auf alles = 1% auf alle Teile.

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Paulo94s 
Fragesteller
 19.12.2019, 21:48
@correct

Nix falsch, das ist genau dass, was du auch geschrieben hab es vielleicht falsch ausgedrückt ich meine es so wie es ganz oben in meinem ersten Post in Variante 2 steht. Einzig den korrekten Zinssatz 1% oder 5% vor 2014 gilt es noch zu finden.

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