Entfernungspauschale und Obergrenze von 4.500 Euro

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Mit Ansatz der 0,30 wären es bei Dir 120 km x 0,30 x 130 Tage (= ca. 7 Monate) = 4.680,00

plus 7km x 0,30 x 90 Tage = 189,00.

Mehr als 4.500/Jahr könntest Du in Deinem Fall aber nur steuermindernd geltend machen, wenn Du nachweislich mit einem Auto gefahren* wärst oder die Kosten für die Bahn - ebenfalls mit Nachweis - höher gewesen wären. War aber nicht so und die Kosten für den ÖPNV waren Deiner Aussage nach niedriger, als die Entfernungspauschale es ist.

  • das Finanzamt würde Nachweise fordern, Tankquittungen, Werkstattbelege, TÜV-Berichte o.ä., aus denen der km-Stand hervor geht.

Fazit: bei 4.500,00 ist für Dich Schluss.

mehr wollte ich nicht wissen. Damit kann ich 4.500 Euro ansetzen und gut ist es - auch wenn ich für die öffentl. Verkehrsmittel deutlich weniger ausgegeben habe.

Das ist so schlecht nicht für mich.

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im Gesetz heisst es dazu (§9 EStG (4)):

"... höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt ..."

Damit ist es die Jahres-, nicht die Monatssicht. Du kannst 4.500 Euro ansetzen.