Reverse Charge in EÜR = Überhöhte vereinnahmte Umsatzsteuer?
Hi Leute,
ich habe meine EÜR über das Tool Lexoffice gemacht. Als Antwort kam vom Finanzamt zurück, dass meine vereinnahmte Umsatzsteuer eine Differenz aufweist als die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.
Als Beispiel: Umsatz: 10000 Umsatzsteuer: 3000
Ist es korrekt, dass Ausgaben gemäß §13b, die Umsatzsteuer davon als "vereinnahmte Umsatzsteuer" verbucht wird?
Kann ich das so dem Finanzamt erklären?
Bild dazu: https://ibb.co/R23DLpQ
Vielen Dank.
Beste Grüße
Roman
2 Antworten
Im Brief vom Finanzamt steht: "In der EÜR erklären Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen o.H.v. z.B. 10000€. Weiterhin erklären Sie hieraus vereinnahmte Umsatzsteuer mit einem Betrag in Höhe von z.B. 3000€. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der o.g. Höhe ergibt sich jedoch eine vereinnahmte Ust in Höhe von 1900€. Ich bitte um Erläuterung der Differenz von 1100€.
Dann erläutere es doch:
"Die vereinnahmte Umsatzsteuer enthält 1.100,- Euro Umsatzsteuer gem. § 13 b UStG. Der entsprechende Betrag ist als Gegenposten in der Vorsteuer enthalten."
Das bild hat sich bei mir nicht geöffnet, ich bin einfach nur nach dem Text gegangen.
Ich würde auf Grund der etwas unklaren Schilderung vermuten, dass die Nachfrage nicht zur EÜR, sondern zur Umsatzsteuererklärung ergangen ist - was wurde denn darin erklärt?
Im Brief vom Finanzamt steht: "In der EÜR erklären Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen o.H.v. z.B. 10000€. Weiterhin erklären Sie hieraus vereinnahmte Umsatzsteuer mit einem Betrag in Höhe von z.B. 3000€. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der o.g. Höhe ergibt sich jedoch eine vereinnahmte Ust in Höhe von 1900€. Ich bitte um Erläuterung der Differenz von 1100€.
Ganz genau.
Ein flüchtiger Blick zwischen Stulle und Morgentee hätte ausgereicht, um den Zusammenhang zu erkennen.
Auf dem Bild ist aber eindeutig erkennbar, woher die Umsatzsteuer stammt. es ist nicht erklärungsbedürftig. Wenn die Finanzamtsmaus (Gruß an Eifelia) auch nur einen Blick auf die EÜR geworfen hätte, hätte die den Steuerzahler das Porto erspart.