Reverse Charge in EÜR = Überhöhte vereinnahmte Umsatzsteuer?

2 Antworten

Im Brief vom Finanzamt steht: "In der EÜR erklären Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen o.H.v. z.B. 10000€. Weiterhin erklären Sie hieraus vereinnahmte Umsatzsteuer mit einem Betrag in Höhe von z.B. 3000€. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der o.g. Höhe ergibt sich jedoch eine vereinnahmte Ust in Höhe von 1900€. Ich bitte um Erläuterung der Differenz von 1100€.

Dann erläutere es doch:

"Die vereinnahmte Umsatzsteuer enthält 1.100,- Euro Umsatzsteuer gem. § 13 b UStG. Der entsprechende Betrag ist als Gegenposten in der Vorsteuer enthalten."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
onnEVier245  27.08.2021, 11:47

Auf dem Bild ist aber eindeutig erkennbar, woher die Umsatzsteuer stammt. es ist nicht erklärungsbedürftig. Wenn die Finanzamtsmaus (Gruß an Eifelia) auch nur einen Blick auf die EÜR geworfen hätte, hätte die den Steuerzahler das Porto erspart.

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wfwbinder  27.08.2021, 12:24
@onnEVier245

Das bild hat sich bei mir nicht geöffnet, ich bin einfach nur nach dem Text gegangen.

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Ich würde auf Grund der etwas unklaren Schilderung vermuten, dass die Nachfrage nicht zur EÜR, sondern zur Umsatzsteuererklärung ergangen ist - was wurde denn darin erklärt?

Roman117 
Fragesteller
 27.08.2021, 10:02

Im Brief vom Finanzamt steht: "In der EÜR erklären Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen o.H.v. z.B. 10000€. Weiterhin erklären Sie hieraus vereinnahmte Umsatzsteuer mit einem Betrag in Höhe von z.B. 3000€. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der o.g. Höhe ergibt sich jedoch eine vereinnahmte Ust in Höhe von 1900€. Ich bitte um Erläuterung der Differenz von 1100€.

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Eifelia  27.08.2021, 10:39
@Roman117

Ah, ok, dann ziehe ich die Aussage zurück und bin verwundert, denn aus der zur Verfügung gestellten Unterlage ergibt sich ja die USt gem. 13 b.

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onnEVier245  27.08.2021, 11:48
@Eifelia

Ganz genau.

Ein flüchtiger Blick zwischen Stulle und Morgentee hätte ausgereicht, um den Zusammenhang zu erkennen.

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