Freiberufler - gemischte Tätigkeit - Umsatzsteuer?
Hallo an alle,
ich hätte eine Frage zur Buchhaltung. Ich bin Freiberufler und habe vor, ab Januar 2021 eine gemischte Tätigkeit auszuüben - eine gewerbliche Tätigkeit, die von der als Freiberufler klar trennbar ist. Nun wird empfohlen, für die gewerbliche Tätigkeit eine getrennte Buchhaltung zu führen. Dazu hätte ich Fragen:
- Ich verwende Lexoffice als Buchhaltungs-Tool. Der Support schreibt mir, dass eine getrennte Buchhaltung nur möglich ist, indem ich zwei Accounts mit zwei E-Mail Adressen erstelle. Wie läuft das dann beispielsweise mit Umsatzsteuervoranmeldungen? Nach Recherche habe ich herausfinden können, dass diese nicht getrennt erstellt werden muss, sonder zusammen. Mit zwei verschiedenen Accounts würde ich das schonmal nicht durchführen können. Habt ihr hier Tipps oder könnt ihr mich korrigieren, wenn ich irgendwo falsch liege?
- Muss ich diese separate, gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden? Oder reicht es, wenn sie diese bei der Steuererklärung einsehen können? Ich habe aktuell als Freiberufler kein Gewerbe angemeldet.
Danke schonmal für eure kompetenten Antworten!
Beste Grüße und ein paar erholsame Tage euch.
1 Antwort
- Due Umsatzsteuer muss zusammengefasst unter der bisherigen Steuernummer abgegeben werden
- Ja, es muss ein Gewerbe angemeldet werden, für die EÜR und ggfs. GewSt bekommt man eine gesonderte Steuernummer
wfwbinder
27.12.2020, 11:14
@asored
Wofür zahle ich eigentlich Gewerbesteuer?
Für den Gewinn aus Gewerbebetrieb. Mit besonderen Zu- und Abrechnungen wird er zum Gewerbeertrag. Wenn der 24.500,- Euro übersteigt gibt es einen Gewerbesteuermessbetrag (3,5 % vom 24.500,- übersteigenden Gewerbeertrag) und der wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Vielen Dank! Dazu vielleicht zwei Zusatzfragen: