Rechnung schreiben nach $13Abs. 2 Nr. 4? Sub nem anderem Sub in Deutschland?
Ein Subunternehmen (Firma B) einer Meisterfirma (Hauptauftragnehmer z.b Dachdecker) in Deutschland beauftragt einen weiteren Subunternehmer (C) auch aus Deutschland und verlangt, das diese nach $13Abs. 2 Nr. 4? ihm einen Nachweis erbringt und diesen auch in der Rechnung vermerkt.
Diesen ( C) Beantragt bei seinem Finanzamt und erhält eine Nachweis.
Was bedeute das nun in der Praxis das Leistende Subunternehmer (C) also der mit der Bescheinigung keine MwSt mehr in der Rechnung ausweisen darf? Laut der bescheiningug vom Finanzamt ist der ja Steuerschuldner!
Ich lese aber immer das er keine MwSt ausweisen muss aber er der Steuerschuldner ist.
Würde ja bedeute am ende Zahlt er dann aus eigener Tasche die 19 % Vorsteuer???
Ich blicke da echt nicht durch....
Schreibt C nun mit oder ohne MwSt Rechnung?
Hier ist es ja auch ein ausländische unternehmen?? und keine D wie in meinem Beispiel..
Bauleistungen
Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen)
Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Wie die Rechnung zu stellen ist und wer die Umsatzsteuer zahlen muss
Der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, ist Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, und zwar dann, wenn der Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer wird. Er ist dann verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Es handelt sich nicht um ein Wahlrecht! Ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, dann schuldet nur er die Umsatzsteuer und nicht der leistende Unternehmer. Der leistende Unternehmer darf beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Weist er sie trotzdem aus, handelt es sich um einen unberechtigten Ausweis der Umsatzsteuer. Diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer muss er zusätzlich zahlen, solange er seine Rechnung nicht berichtigt.
1 Antwort

Wo ist das Problem. Der Subunternehmer C scheibt Rechnung ohne MWST und fügt den § auf der Rechnung hinzu. Auch sollte er tunlichts Worte wie Netto oder Brutto vermeiden.
Gezahlte Vorsteuer für Einkäufe kann sich der Subunternehmer freilich über Umsatzsteuererklärung erstatten lassen. Insofern ist es ratsam dann keine Kleinunternehmer Regellung zu beanspruchen.
Der Hauptunternehmer B kann keine Vorsteuer herausrechnen und schreibt Rechnung mit MWST und schuldet deshalb auch die Umsatzsteuer.
Was muss der Subunternehmer noch haben? Bauabschlagsteuer Freistellungsbescheinigung. Sonst zieht der Hauptunternehmer B wohlmöglich Bauabschlagsteuer ab.
Habe ich jahrelang so gemacht kein Problem. Der Hauptunternehmer will immer jedes Jahr dann die Bauabschlagsteuer Freistellungsbescheinigung als Kopie. Aber die kann man ja telefonisch beim FA anfordern.

Ja §48b Abs. 1 Satz 1 des EStG.
Auch mit mehreren Subunternehmern ist das keine Problem. Habe ich auch jahrelang so gemacht. Als Isolierer Subunternehmer für eine Isolierfirma, die dann für den Anlagenbauer, der dann für das Bauunternehmen tätig wurde.
Einmal muste ich was unterschreiben wg. Mindeslohn. Aber zum Mindeslohn stehe ich nicht morgens um 5 Uhr auf.


Jetzt muss ich nochmal doof nachfragen. Hauptunternehmer B ist ja eigentlich A also der Hauptauftraggeber. Denn der Subtb muss ja keine MwSt. abführen oder verstehe ich da was falsch?

"Würde ja bedeute am ende Zahlt er dann aus eigener Tasche die 19 % Vorsteuer???
Ich blicke da echt nicht durch....
Schreibt C nun mit oder ohne MwSt Rechnung?" Zitat Ende.
C schreibt ohne UST kann sich aber die Vorsteuer via Umsatzsteuer Meldung erstatten lassen. Muss aber auf Rechnungen den § vermerken. So habe ich das jahrelang gemacht. Das ist kein Problem. Der Steuerschuldner ist dann der Hauptunternehmer.
Diese gesetzliche Möglichkeit wurde geschaffen, weil Subunternehmer sonst die UST zahlen müssen, obwohl sie unter Umständen keine Zahlungen vom Hauptunternehmer erhalten, wenn dieser z. B. zahlungsunfähig ist.
Geht aber nur im Baugewerbe und man braucht dann auch eine Bescheinigung wg. Bauabschlagssteuer. Denn diese Bauabschlagssteuerfreistellungsbescheinigung muss vorliegen, sonst kann da wieder noch was abgezogen werden.
Am besten fügt man diese dann als Kopie der Rechnung bei und erwähnt diese auch auf der Rechnung/ verweist auf entsprechende Anlage.

Und auch nicht mit 0,00% MWST, sondern man formuliert Rechnungssumme, Zwischensumme. Nicht 0,00% MWST das wäre bereits falsch, weil ja MWST anfällt, nur muss die der Hauptunternehmer berechnen und ans FA abführen.
Vielen Dank. Aber B ist ja ebenfalls nicht der Hauptunzernehmer. Und hat ebenfalls die Bescheinigung nach §13. Also schreibt er auch nur mit 0,00% MwSt nach diesem Paragraphen? Und ist mit Bauleistungsteuer die Freistellung §48 gemeint?