Reservierter Artikel verkauft?

2 Antworten

Der Händler weiß genau, dass es nicht wirtschaftlich ist, eine so geringe Forderung in einem anderen Land durchzusetzen. Du kannst versuchen, dich mit dem Händler irgendwie zu einigen und den Betrag ansonsten abschreiben.

Das ist dann dein persönliches Pech. Der Verkäufer hat dich ja informiert und du hast in keiner Weise reagiert. Er kann die Kosten für seinen Aufwand von der Anzahlung abziehen. Ob dann noch was übrig bleibt ist fraglich. Es macht auch keinen Sinn, das über die Landesgrenze hinaus einzuklagen.