Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?

Wie oft fragst du das denn noch ?

Es gab neue Erkenntnisse und Ereignisse, und wie beschrieben ist dies hier eine separate, andere Frage, hat aber mit der alten zutun.

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verkäufer hat anders versendet als vereinbart. Dadurch kann er sich nicht darauf berufen, dass die Gefahr des Sendungsverlustes nach Übergabe an den Transportdienst auf den Käufer übergeht. Dass er anders, als vereinbart, versandt hat, stellt eine Pflichtverletzung im Kaufvertrag dar, aus der du dann entsprechende Ansprüche ableiten kannst.

Und bezüglich der Schäden vom Zusteller einfordern bist du raus. Das könnte ohnehin nur der Verkäufer (hatte so einen Fall bei der Deutschen Post selber mal), aber das ist dann auf gut Deutsch "nicht dein Bier", sondern das Verschulden des Verkäufers

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@FrauEichhorn

Danke für die Antwort! :) Alles klar, also fasst der Fehler und mein Anspruch bereits darauf, dass der Gefahrenübergang durch den falschen Versand beim VK liegt, bis ich die Ware habe. Aber er kann ja sagen, ich habe sie, weil die Post ihm das ja bestätigt durch die Sendungsverfolgung🤔

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