Wieviel Anzahlung ist im Rahmen, wenn Artikel erst in 6 Wochen lieferbar?

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Beim Möbelkauf gilt folgendes:

Wer hochpreisige Möbel oder eine Einbauküche kauft, ist nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Viele Händler forderten eine solche Anzahlung "mit den abenteuerlichsten Begründungen und behaupten, das sei so üblich oder gar gesetzlich vorgeschrieben". "Das ist falsch", so die Verbraucherschützer. Das Gesetz sage sogar das Gegenteil: Die Zahlung sei erst bei der Lieferung beziehungs-weise nach dem Einbau fällig.

Für den Kunden sind Anzahlungen in Höhe von oft vielen Hundert Euro ein hohes Risiko: Gehe der Händler pleite, sei das Geld weg, obwohl keine Möbel geliefert würden. Und: Für die oft monatelange Lieferzeit gibt der Kunde dem Händler einen zinslosen Kredit.

Rat der Verbraucherzentrale: Anzahlungen grundsätzlich verweigern. Wenn der Händler darauf bestehe, solle man notfalls z.B. Möbel anderswo kaufen. Sogar dann, wenn im Vertrag eine Anzahlung festgelegt worden sei, könne man "diese verweigern und eine Lieferung ohne Anzahlung verlangen". Habe nämlich der Händler darauf bestanden, gelte die Vereinbarung einer Anzahlung als "allgemeine Geschäftsbedingung" (AGB). Und per AGB darf man Anzahlungen nicht kassieren - so haben Gerichte entschieden (zum Beispiel Landgericht Potsdam, 8 O 627/94).

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0602/060207b.htm

Anders sieht bei Käufen aus, die eigens nach Deinen Wünschen hergestellt werden.

Er kann verlangen was er will, jedenfalls dann, wenn einzelvertraglich vereinbart. Durch AGB vereinbart sieht das schon anders aus. Und im übrigen: Wenn er erst NACH Vertragsabschluß mit Vorschußforderungen kommt, dann verabschiede Dich mit dem Autofahrergruß!

43 Mio

Wenn Du uns nicht verrätst, um was es sich handelt, ob der Händler in Vorleistungfür etwas treten muss, kann da keine sinnvolle Antwort kommen