Reicht es, wenn der Vermieter meine schriftliche Mietvertragskündigung per SMS bestätigt?
Die Kündigung habe ich als Brief per Einschreiben-Einwurf an die Adresse meines Vermieters geschickt (per Rückschein wäre es aber vllt. besser gewesen...). Den Einlieferungsbeleg von der Post habe ich noch. Nun hat er mir per SMS geantwortet, dass er die Kündigung erhalten hat und dieser zustimmt.
Stehe ich so schon auf der sicheren Seite oder muss ich von ihm unbedingt noch eine Bestätigung auf Papier mit seiner Unterschrift haben? Denn wie ich im Internet gelesen habe, sei die Bestätigung des Vermieters (v.a. die schriftliche) reine Formalität, aber keine Notwendigkeit.
2 Antworten
Mit der SMS hast Du doch den Nachweis, dass er die Kündigung erhalten und gelesen hat. Das ist ausreichend. Einer Kündigung muß der Vermieter nicht zustimmen, es sei denn die Kündigungsfristen sind nicht eingehalten oder die Wohnung ist schlecht vermietbar.
@corret Zum Glück ist es nicht bei mir der Fall. Ich habe mir eher Sorgen gemacht, dass mein Vermieter vllt. doch noch einfach sagen könnte, dass er die Kündigung nicht erhalten hat. Ich war mir nicht sicher, ob der Einschreiben-Einwurf als Beleg ausreicht. Doch wenn die SMS dies sowieso tut, dann ist ja alles in Ordnung :)
Du hast ales richtig gemacht, schriftl. Kündigung, sicher fristgemäß. Eine Zustimmung erfolgte ebenfalls. Dann auf in ein neues Paradies
Das ist ja toll. Da besorge ich mir eine Schrottwohnung und dafür einen Mieter und schon habe ich ein Mietverhältnis, das er nicht kündigen kann.
Jetzt habe ich in allen relevanten Gesetzen und Urteile zu Mietsachen gewühlt, abe bisher nichts gefunden. Kannst Du das deshalb etwas genauer belegen?
Einwurfeinschreiben ist besser als mit Rückschein.
Wenn er das Einschreiben z.B. nicht von der Post abholt gilt es als nicht zugegangen.
Ein Einwurfeinschreiben hingegen schon, wenn der Zusteller den Einwurf notiert.
Und der ist sogar im Internet abrufbar.
"oder die Wohnung ist schlecht vermietbar" - das kann ein Grund sein?