Liegt ein Vertrag vor? Willensübereinstimmung? Reservierung verbindlich? Kaufvertrag?

3 Antworten

Aus meiner Sicht ist es ein Kaufvertrag. Es war klar eine Einigung erzielt.

Das Verpflichtungsgeschäft ist rund. siehe:

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ihr hattet Euch über den Kaufgegenstand, den Kaufpreis und den Zeitpunkt der Abwicklung geeinigt.

Gut nun hast Du meine Einschätzung. Wenn die noch durch andere Leute hier bestätigt wird, was hast Du dann gewonnen?

Willst Du den Verkäufer verklagen? Der war gezwungen ein Auto unter dem normalen Preis zu verkaufen. Selbst wenn Du vor Gericht gewinnst, siehst Du möglicher weise kein Geld und bleibst noch auf den Prozesskosten hängen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Klumpen1904 
Fragesteller
 24.05.2020, 10:44

Vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung. Gezwungen war der Verkäufer nicht, im Gegenteil: Er besitzt sehr viel :) Das Nutzfahrzeug war einfach nicht mehr notwendig und wurde aufgrund weiter Alternativen im eigenen Besitz zu wenig benutzt. Mangels Vergleich hat er den Preis vielleicht falsch angesetzt. Ein Gutachten wird einen deutlich höheren Wert feststellen. Der Wagen wird ja nun auch deutlich höherer von einem Händler angeboten, der ihn gekauft hat....Liegt alles schriftlich vor... Nicht das Sie denken, ich denk mir hier sowas aus

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wfwbinder  24.05.2020, 10:49
@Klumpen1904

Das würde ich nie unterstellen, nur frage ich mich in solchen Fällen regelmäßig, was es bringt, sich darüber zu ärgern, oder eventuell vor Gericht zu ziehen.

Meine persönliche Erfahrung geht in die Richtung, dass sich damit die Liste der Leute mit denen ich nichts mehr zu tun haben will um einen Namen verlängert hat. Dann trinke ich darauf ein Glas Wein und nutze die Zeit für was sinnvolles, anstatt mit einem Anwalt zu beraten, ob man da was bekommen kann.

Sonst geht es los, Anwaltskostenvorschuss, Gerichtskostenvorschuss, Zeit für die Angelegenheit. Nach 2 Monaten stellt man fest, das man in die Sache mehr investiert hat, als damit zu gewinnen gewesen wäre.

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Ich sehe das genauso wie wfwbinder. Ein Kaufvertrag ist hier m. E. klar zustande gekommen (zwei übereinstimmende Willenserklärungen). Eine juristische Durchsetzung des Kaufvertrages wäre jedoch nicht wirtschaftlich.

Ich habe vor ein paar Tagen selbst bei einem solchen unsinnigen und vermeidbaren Zivilprozess gesessen. 8 Zeugen, mehr als 3 Stunden Verhandlung und 0 Ergebnis. Die Gerichtskosten übersteigen bereits jetzt den eigentlichen Streitwert.

Daher mein Rat: Hake die Sache ab und kaufe woanders.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Klumpen1904 
Fragesteller
 24.05.2020, 13:53

Vielen Dank, dass Sie sich damit beschäftigt haben. Folgendes: Ich bin Händler von genau solchen Nutzfahrzeugen, lt. Anwälten ist im Falle eines gültigen Kaufvertrages folgend vorzugehen:

1. Frist zur Nacherfüllung setzen

2. Wenn 1 verstreicht, Schadensersatz fordern, und war die Differenz zum Wert lt. Gutachten, oder was man z.B. wo anders für solch ein Fahrzeug bezahlen müsste

Sowas passiert mir öfters...aber jetzt mal Hand auf Herz....Ihr seid im Recht, der Verkäufer extrem solvent...Wir der Händler, der den Wagen gegen ein höheres Gebot gekauft hat, inseriert diesen nun mit 16.900€ mehr, als mein vereinbarter Preis war.... 5 stellig, ihr habt richtig gelesen...

Es ist mein Job...würdet ihr wirklich nichts unternehmen? Für den Fall, dass ein Vertrag entstanden ist und ein Schaden nachweisbar (der Schaden ist das kleinste Problem), trägt sowieso der Unterlegende die Rechtskosten...

Das dürft ihr mir nicht übel nehmen. Ich hab den Verkäufer quasi drum angebettelt, sich an unseren Vertrag zu halten...er nannte nur ein technischen Punkt, der nicht richtig sei, der in der Anzeige aber richtig angegeben war, um ein Argument zu haben, zurücktreten zu können. Dies konnte ich schriftlich widerlegen.

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"Ich bat um eine Bestätigung durch Reservierung des KFZ.

Per E-Mail erhielt ich vom Verkäufer wenige Minuten später: "Hiermit bestätige ich Ihnen gern die Reservierung des Fahrzeuges zum Preis von ...."

Das ist klar eine Absichtserklärung, keine Kaufvertrag. Das Wort "kauf" wurde ja nicht verwendet. Der Kauf sollte ja später vollzogen werden.

Schreib mal in einen Vertrag: "Der Käufer sollte 10000€ zahlen......."

der zahlt nix. Weil das Wort sollte dort steht.

Das Wort "Reservierung" bedeutet halt nicht Kauf sonder was anderes.

Klumpen1904 
Fragesteller
 24.05.2020, 15:19

Vielen Dank für die Einschätzung. Ein Kaufvertrag besteht aus 2 Willenserklärungen oder auch Absichtserklärungen die einen rechtlich vorgesehenen Abschluss herbeiführen sollen..Es muss die Absicht erkennbar sein, dass der Gegenstand verkauft werden soll an denen, der das Angebot (meine SMS) abgegeben hat. Ein kurzes ok oder ja hätte sogar auch gereicht. Was wäre gewesen, wenn ich nur geschrieben hätte: Bestätige den Kauf, bitte um Abholadresse...und ich hätte wie in der email weiter unten "nur" eine Abholadresse erhalten. Dann kann man allein schon darauß eindeutig eine Annahme meines Angebotes erkennen.

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hildefeuer  24.05.2020, 15:58
@Klumpen1904

Ja klar, aber wenn ich nicht eindeutig sage, das ich kaufe, sondern andere Äußerungen mache, kaufe ich doch zu diesem Zeitpunkt nicht, sondern reserviere nur. Würde ich schreiben "ich werde kaufen" ist dies eine Kauf-Absicht und kein Kauf. Reserviere ich ein Hotel-Zimmer, schließe ich doch keinen Vertrag über ein Hotel-Zimmer ab. Trete ich zurück muss ich weniger als den vollen Preis zahlen. Miete ich das Hotel-Zimmer sofort, muss ich vollen Preis zahlen.

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Klumpen1904 
Fragesteller
 24.05.2020, 16:10
@hildefeuer

Oh ha, speziell bei Hotelreservierung geht man einen bindenden Vertrag ein, wenn ein Hotel einem die Reservierung bestätigt und man sie nicht rechtzeitig wieder aufhebt. Kodtenfrei aufheven kann man auch nur bis zur bestimmten Uhrzeiten.

Ich schreibe ja ich bestätige den Kauf. Es geht hier aber auch nicht um die genaue Wortwahl, sondern wie man diese deutet. Es müssen 2 Willenserklärungen mit dem selben Ziel (Kauf bzw. Verkauf) vorliegen. Und meinen Teil des Vertrages kann ich doch abschließend nur Vor Ort durch Abholung/Bezahlung ausführen und der Verkäufer durch Rausgabe der Ware. Und bis dahin ist der Wagen nicht anderweitig zu veräußern, da alle Punkte eines Vertrages geklärt sind. Er schreibt anders gesagt: Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Angebotes über XXX und werde den Wagen nicht anderweitig verkaufen.ANGEBOTSANNAHME ÜBER PREIS XXX Er ist einverstanden zu dem Preis. Abholen können Sie in.....Willenserklärung, wie Sie nicht anders zu verstehen sein sollte.

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