Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich daher jetzt die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar geeinigt, die am Donnerstag den 07.10.2010 zu Ende ging.

Demnach soll eine entsprechende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung „schnellstmöglich“ im Bundesrat beschlossen werden. Allerdings verzögert sich die für Mitte Oktober 2010 geplante neue Winterreifenpflicht bis November 2010. Ab dann gibt’s ein Bußgeld für denjenigen, der mit Sommerreifen unterwegs ist.

ABER: Nichtsdestotrotz kann die falsche Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich, wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung in Gebrauch war.

Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

Hierzu eine Kommentierung :

"Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)

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Falschgeld erkennen:

Sofern es Euro-Scheine handelt, hier eine kleine anweisung:

* Schein gegen das Licht halten
* Die Wertzeichen(10,20...)oben links auf der Vorderseite müssen bei Durchsehen genau zueinander passen (Beim Kopieren der Schiene verrutschen die beiden Seiten schon mal) -Beim 10 und 20 Euro-Schein gibt es einen Hologrammstreifen, der noch einmal den Wert des Scheines anzeigt.
* Der "Silberstreifen" muss durchgängig sein und es muss der jeweilige Wert des Scheines in ihm zu lesen sein(die meisten kopierten Falsifikate haben das nicht oder nur als schwarzer Streifen)
* Ab dem 50 Euro-Schein haben die Scheine ein Hologramm (rechts auf der Vorderseite), das sich beim Neigen zeigen muss. (Es ist das gleiche Gebäude und der Wert des Scheines -ab 50 Euro- zu sehen, das auch auf dem Schein abgebildet ist).
* Auf den Scheinen ist ein "Relief"-Aufdruck zu erfühlen, der bei den gefälschten Scheinen nicht zu erfühlen ist. Im Bereich des Wertaufdruckes.
* Wenn du eine Schwarzlichtlampe hast, dann halte ide Scheine mal darunter. Es müssen Streifen und Schattierungen auf dem Schein sichtbar werden. Bei Kopien funktioniert das nicht. Weiteres findest du auf der Homepage der Bundesbank
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Ja kannst du. Sofern die Kirchenstelle ein offizielles Siegel führt, ist das möglich. Auch bei allen anderen öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel fürhen (Stadt, Bank.....). Du musst nur beachten, das einige öffentliche Stellen Geld für ihre Bemühungen erheben.

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Nein, kannst du nicht. Ein Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht steht dir nur zu, wenn du mit dem Kumpel(Angeklagter - gehe ich nach deiner Schilderung mal von aus) verwandt bist. Und zwar als Bruder, Vater oder Sohn. Ansonsten hast du eine Pflicht, als Zeuge auszusagen. Und vor allem: nur die Wahrheit!!! Solltest du vor Gericht als Zeuge nicht die Wahrheit sagen, bekomnmst du eine Strafe. Auch wenn du nicht vereidigt wurdest. Dann heißt das nämlich uneidliche Falschaussage und kann ganz schön teuer werden. Wenn du nicht erscheinst, kommen Gerichtskosten und die Anwaltkosten (Arbeitsausfall - seeehhrr teuer!!!) deines Kumpels auf dich zu. Dann kommt es zu einer Verlegung des Termins und zu einer neuerlichen Anhörung. Solltest du hier ebenfalls nicht erscheinen, wird der Richter freundlich aber bestimmt die Polizei anrufen und sie bitten dich vorzuführen. Das kann dazu führen, dass du in Handschellen vor dem Richter stehst. Verstanden???? Außerdem: Dein Kumpel kriegt deine Aussage über seinen Rechtsanwalt eh zu lesen, wenn der - wie jeder gute Anwalt - vor dem Termin Akteneinsicht fordert.

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Die Dienstwaffe wird generell von den Ländern und dem Bund gestellt. Damit wird eine Vereinheitlichung der Dienstwaffe sichergestellt. Ansonsten kannst du alle Fahrten, die du für den Dienstherrn unternimmst, absetzen. Du musst nur aufpassen, das du genau abrechnest. Fahrten zu Lehrgängen und Weiterbildungen sind generell absetzbar (1 Fahrt hin // 1 zurück). Es kommt aber vor allem darauf an, in welchem Bundesland du angestellt bist. - Für NRW gilt unter anderem folgende Regelung: Rechtsgrundlage §§ 173, 392a AO; Erl. d. Finanzministerium/NW vom 29.08.82 (52?), S 2337 –2- VB 3 mit Bezug auf die Erl. Vom 10.12.1965, S 2172 –6- VB 2und vom 25.07.1966, S 2172 – 6 Ziff. 3, 5 Wachdienstordnung der Polizei NW. Die Polizeizulage wird als die Vergütung gesehen, welche die Mehraufwendungen, die der Außendienst mit sich bringt, zumindest teilweise abdecken soll. Ständigen Außendienst versieht, wer pro Monat mehr als 12 Tage im Außendienst tätig ist. Bei ständigem Außendienst ist die Polizeizulage zu einem Pauschbetrag von 31€ / Monat als Werbungs-kosten steuerlich absetzbar.

  • Ferner kannst du Wasch- und Reinigungsgänge steuerlich absetzen. (Regelung für NRW bzgl Entscheid Finanzgericht Köln) Hierbei gilt:

    1. Waschgänge für Bekleidung wöchentlich
    2. Für Jacken und Parker halbjährlich
    3. Kradbekleidung jährlich, sofern nicht eine Sonderreinigung vorgenommen werden muss.
  • Fachliteratur im Rahmen der Ausbildung/Weiterbildung

  • Computer im gleichen Rahmen

  • Telefonanschlußgebühren wegen der ständigen Erreichbarkeit (Hälfte der Grundgebühren und 20% der Gesprächskosten)

  • Fahrten zur Dienststelle, die außerhalb der normalen Dienstzeit sind, aber dazu dienen, die Gesunderhaltung des Beamten sicherzustellen, wenn es einen Fitneßkeller in der Dienststelle gibt.

  • Fahrten zu Personalversammlungen

  • Fahrten zum Polizeiarzt

  • Fahrten zu einer Sportstätte , um dort den Dienstsport zu versehen, wenn es keine Möglichkeit gibt, diesen in der DIenstzeit zu versehen

Mehr fällt mir grad nicht ein.

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Seit August 2009 drohen Firmen 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie Verbraucher anrufen, die vorher nicht „ausdrücklich“ eingewilligt haben, dass sie zu Werbezwecken angerufen werden möchten. Auch dürfen Callcenter die Rufnummer nicht unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Es gilt hierbei: Wende dich an deine Verbraucherzentrale. Die werden dir raten,dass du dich an deinen Telefonanbieter mit der Bitte um Überprüfung deiner Anrufe wendest. Mit der hier festgestellten Rufnummer und Anschlußinhaberüberprüfung - kostet allerdings etwas - wendest du dich dann an die Polizei und kannst gegen das Unternehmen Anzeige erstatten. Und wenn alles nichts hilft, versuche es mit einer Trillerpfeife ;-)))

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Das LG Kassel hat in einer Entscheidung vom 30.11.2007, jetzt veröffentlicht in NZV 2008, 310 (mit Anm. Jendrusch) entschieden, dass eine Beleidigung (§ 185 StGB)- denn nichts anderes ist es, Beamtenbeleidigung gibt es im StGB überhaupt nicht - nicht immer dann gegeben ist, wenn ein Fahrzeugführer im Rahmen einer sog. Radarfalle dem Messgerät einen sog. "Stinkefinger" zeigt. In dem entschiedenen Fall hatte sich der Fahrzeugführer dahin eingelassen, er habe geglaubt, ohne einen Geschwindigkeitsverstoß nicht aufgezeichnet zu werden. Tatsächlich handelte es sich aber um eine Radaranlage, bei der auch parallel ein Video der passierenden Fahrzeugführer angefertigt wird. Hierauf war dann natürlich der "Stinkefinger" für die auswertenden Beamten zu sehen. Das Landgericht hat das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes verneint, da nicht allgemein bekannt sei, dass auch ohne Geschwindigkeitsüberschreitung die vorbeschriebene Videoaufzeichnung gefertigt wird.

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Beim Internetratgeber Recht kann man folgendes zu diedem Thema finden: Egal, ob es um einen Kredit, Leasing oder auch einen Handyvertrag geht: Die Dienste der Schufa (ausgeschrieben: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) soll Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu können sich Banken, Händler, Vermieter etc. bei der Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der Verbraucher informieren. Die Organisation erteilt jedes Jahr rund 70 Millionen Auskünfte, mehr als 90 Prozent davon positiv. Die Schufa hat dazu weit mehr als 300 Millionen Daten über die Bonität von mehr mehr als 60 Millionen deutschen Verbrauchern gespeichert. Bei dieser Datenmenge können selbstverständlich auch Fehler auftreten, in deren Folge es zu Schäden kommen kann. Deshalb sollten sich Verbraucher regelmäßig Auskunft darüber einholen, welche Daten über sie gespeichert worden sind. Bei fehlerhaften Einträgen hat der betroffene Verbraucher gegenüber der Schufa einen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung des Eintrags bzw. der Einträge.

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Du selbst haftest für den Diebstahl. Da es sich nicht um einen "schweren" Diebstahl oder einen "im besonders schweren Fall" handelt, sondern um einen einfachen Diebstahl, bist du derjenige, der für die Schuhe haftet. Anders sieht es nämlich aus, wenn du die Schuhe in den dafür vorgesehenen Spind packst - dafür gibt es die Dinger - und diesen verschließt. Dann muss ein "Hindernis" überwunden werden - Tür mit Schloß. Sind die Spinde von dem Fitnesscenter mit Schlössern versehen und du kannst den Schlüssel einstecken, dann haftet die Versicherung für den dir entstandenen Schaden.

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Ferienzeit, tolle Zeit, keiner weiß mehr was los ist. Also: In Deutschland ist es weder Pflicht, einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen, noch eine Weste dabei zu haben.

Anders im benachbarten Ausland. In Österreich ist es Pflicht, das für jeden - wirklich jeden, auch kleine Kinder - eine Warnweste mitgeführt wird. Bei einem Liegenbleiben oder Unfall ist diese unverzüglich überzuziehen.

Weitere Informationen bekommst du bei jedem ADAC-Service-Point oder auf der Homepage des ADAC. Geh besser in einen Shop, da bekommst du nämlich direkt alles, was du brauchst, falls du ins Ausland fährst.

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Falschgeld erkennen:

Sofern es Euro-Scheine handelt, hier eine kleine anweisung:

  • Schein gegen das Licht halten
  • Die Wertzeichen(10,20...)oben links auf der Vorderseite müssen bei Durchsehen genau zueinander passen (Beim Kopieren der Schiene verrutschen die beiden Seiten schon mal) -Beim 10 und 20 Euro-Schein gibt es einen Hologrammstriefen, der noch einmal den Wert des Scheines anzeigt.
  • Der "Silberstreifen" muss durchgängig sein und es muss der jeweilige Wert des Scheines in ihm zu lesen sein(die meisten kopierten Falsifikate haben das nicht oder nur als schwarzer Streifen)
  • Ab dem 50 Euro-Schein haben die Scheine ein Hologramm (rechts auf der Vrderseite), das sich beim Neigen zeigen muss. (Es ist das gleiche Gebäude und der Wert des Scheines -ab 50 Euro- zu sehen, das auch auf dem Schein abgebildet ist).
  • Auf den Scheinen ist ein "Relief"-Aufdruck zu erfühlen, der bei den gefälschten Scheinen nicht zu erfühlen ist. Im Bereich des Wertaufdruckes.
  • Wenn du eine Schwarzlichtlampe hast, dann halte ide Scheine mal darunter. Es müssen Streifen und Schattierungen auf dem Schein sichtbar werden. Bei Kopien funktioniert das nicht. Weiteres findest du auf der Homepage der Bundesbank
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Wenn du deine Unirform reinigen musst, kannst du pauschal Beträge absetzen, Rechnungen sammeln oder du kannst, sofern du im öffentlichen Dienst arbeitest dich auf ein Urteil des Finanzgerichtes Köln berufen (Aktenzeichen: 2 K 240/86)vom 03.09.1987.

Danachdarfst du z.B. als Polizeibeamter folgendes absetzen: - wöchentliche Wäschen (Waschmaschinengänge mit diversem Inhalt von Hemden, SOcken, Handtüchern...) - monatliche Wäschen (Jacken, Trainingsanzüge...) - jährliche Reinigungen (Lederjacke....)

Alles das ist mit Sätzen verbunden, die bei einer Aufstellung für ein Jahr eine Gesamtsumme von 800 - 900 Euro ausmachen können.

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Ich kann nur wiederholen, was die anderen schon geantwortet haben. Der Autofahrer dürfte mit dieser Einstellung erst gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Der Radfahrer hat gar keine andere Chance, als sich - wenn es sich so zugetragen hat - links einzuordnen um dem nachfolgednen Verkehr zu zeigen, das er links abbiegen will. Alle vorherigen Maßnahmen sind: Umsehen, Arm nach links, zur Mitte hin einordnen, gegebenenfalls warten, wenn Gegenverkehr kommt und diesen durchlassen. Die Frage, die sich mir stellt: Warum hat der Fahrradfahrer nicht die Polizei hinzugeholt? Die kommt, regelt die Angelegenheit und entscheidet nach der Aussage der beiden Unfallbeteiligten über die Unfallverursachung aus ihrer Sicht. Eine Entscheidung trifft am Ende, wenn die beiden Unfallbeteiligten sich nicht einig sind, die Bußgeldstelle der jeweiligen Kommune oder, wenn es hart auf hart kommt, der Staatsanwalt und der Richter. Empfehlung: Erst Polizei anrufen und dann einen guten Anwalt!!!! Dein Fahrradfahrer war garantiert verletzt und kann so manchen Euro gegen den Autofahrer geltend machen. ;-))) Der Autofahrer sieht in diesem Fall keinen Cent und bekommt noch nette Punkte in Flensburg wegen der schuldhaften Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden gem. § 315 c StGB und darf, wenn er einen "netten" Richter findet, auch noch mit einem möglichen Fahrvebot rechnen. Denn: ....grob verkehrswidrig und rücksichtslos... ist einer der am wenigsten gern gesehenen Punkte aus dem o.g. Paragraphen. Da reagieren die Richter sehr allergisch.

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