Quittung Pflicht?
Guten Tag, ich habe auf der Arbeit einen Laptop runter fallen lassen, den entstandenen schaden bin ich auch bereit zu zahlen, meine Frage ist jetzt, ist ein Arbeitgeber verpflichtet mir eine Quittung von der Reparatur aus zu stellen, und wenn ja könnte ich die Zahlung zurück verlanden wenn er mir keine Quittung gibt ?
2 Antworten
Um Schadensersatzpflichtig zu werden kommt es auf den genauen Grund an.
Hast du Ihn versehentlich beschädigt, dann sollte eigentlich die Versicherung des AGs greifen.
Bei grober Fahrlässigkeit bist du mit höchstens einem Monatseinkommen dabei. z,b. die berühmte Kaffeetasse, über den PC schütten, wenn es ein Verbot für unverschlossene Flüssigkeiten am Arbeitsplatz gibt.
Nur wenn du das mit Absicht kaputt gemacht hast, bist du voll haftbar.
Für mich hört sich das eigentlich nach ersterem Fall an.
Wenn du tatsächlich Schadensersatzpflichtig wirst, dir der AG aber die Reparaturrechnung nicht geben will, dann brauchst du nur den Nettoschaden ersetzen, da du davon ausgehen kannst, das dein AG die Rechnung absetzen will.
Was beharrst du nur auf dieser Quittung??? Der Arbeitgeber muss dir gar keine Quittung ausstellen. Es reicht, wenn er dir den Betrag vom Gehalt abzieht. Der Arbeitgeber ist nicht mal verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen. Er darf die auch nur die Wertminderung berechnen. Du erzählst doch hier nicht die ganze Wahrheit!
@Sunshine24de natürlich erzähle ich die ganze Wahrheit, und ich beharre so auf die Quittung weil ich denke das er mir das Geld vom Gehalt abzieht und den Laptop dann nicht repariert weil nur das Glas vom Bildschirm einbischen eingerissen ist.
Was sein gutes Recht ist, er muss nicht reparieren, dennoch muss jemand für den Schaden gerade stehen.
In dem Fall könntest du verlangen, das ein Kostenvoranschlag gemacht wird und du das zahlst, was der Kostenvoranschlag sagt, aber auch hier nur Netto, wenn er nicht reparieren lässt.
Du musst den Schaden nur dann bezahlen, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Hast du beispielsweise in einem Wutanfall das Laptop gegen die Wand geworfen, musst du zahlen. Ist es vom Schreibtisch gefallen, weil du beim Aufstehen dagegen gestoßen bist, musst du es nicht bezahlen. Also erst prüfen, ob du das überhaupt bezahlen musst.
ja ich habe den Laptop auf mein werkzeugwagen gestellt der voll mit Werkzeug war.
Also gehen wir davon aus das es als grob Fahrlässig gilt und ich die kosten freiwillig übernehme mit der Voraussetzung das ich die Quittung bekomme und ich die Quittung dann nicht bekomme kann ich die Zahlung zurück ziehen ?