Durch Überlaufen der Spüle Wasseraustritt beim unteren Nachbarn in der Küchen-Holzdecke? In der eigenen Küche keine Schäden? Muss ich die Sanierung zahlen?

2 Antworten

Das solltest du bei der Komplexität des Themas und der Schadenshöhe einen Anwalt fragen. Dir ist in jedem Fall eine Mitschuld zuzuschreiben für den Schaden, der bei dem Mieter unter dir entstanden ist. Keine Haftpflichtversicherung zu haben ist heutzutage gefährlicher Leichtsinn.

Kevin1905  25.10.2021, 14:59

Dem letzten Satz stimme ich zu, der Mitschuld nicht.

Die bestimmungsgemäße Benutzung der Spüle erfüllt ja kein schuldhaftes Verhalten und ist auch nicht fahrlässig, daher weiß ich nicht wo der Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB her abgeleitet werden soll.

Den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen zu müssen ist natürlich ratsam aber ärgerlich, wenn man keine HPV hat.

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Den Hinweis mit dem Anwalt kann ich nur beipflichten.

Diesen hätte deine Privathaftpflicht organisiert, wenn du eine hättest, denn ich sehe hier kein Mitverschulden deinerseits.

Kein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten kann aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache entstehen, der Schaden war für dich nicht sicht- oder wahrnehmbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung