Durch Überlaufen der Spüle Wasseraustritt beim unteren Nachbarn in der Küchen-Holzdecke? In der eigenen Küche keine Schäden? Muss ich die Sanierung zahlen?
Ich wohne in einem alten Bauernhof unterm Dach zur Miete. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Was ich nicht wusste, dass der Küchenboden quasi wasserdurchlässig ist, d.h. es gibt keinen Estrich und die Zeile steht lediglich auf einer Spanplatte, darunter die Holdielen, darunter nur eine Holfilzschicht und dann die Holzdecke des Nachbarn.
Nun ist mir vor kurzem die Spüle übergelaufen, was ich aber nicht gemerkt habe, da bei mir in der Küche sich kein Wasser angesammelt hat, weil das Wasser quasi direkt nach unten durchlief. D.h. bei mir ist absolut kein Schaden entstanden. Beim Nachbarn unterhalb ist das Wasser aber aus der Decke gelaufen, wie auch schon 2 Jahre vorher. Da wurde aber nicht geöffnet, sondern einfach gewartet, dass es trocknet, da der Schaden seitens des Vermieters lag in einem Rohr in der Wand in unserem Küchenabfluß. Jetzt wurde die Holzdecke aufgerissen und es kamen vermoderte Balken und Wasserflecken zutage, die sicherlich nicht von diesem einen Mal Wasserablaufen stammen können.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters will uns die Kosten der Sanierung des Daches zu Lasten legen. D.h. eine bereits längst fällige Sanierung mit Alt-Schäden soll auf unsere Kosten vorgenommen werden.
Das Problem ist, dass ich keine Haftpflichtversicherung habe. Ich wäre natürlich bereit, den in meiner Küche entstandenen Schaden zu begleichen, aber es gibt keinen. Ausserdem besteht weiterhin dieser Baumängel, d.h. jeder Eimer Wasser, den ich aus Versehen umkippe, landet direkt unten in der Decke des Nachbarn.
Wie sollte ich vorgehen, kann ich die Kosten abweisen mit Aussicht auf Erfolg? Natürlich handelt es sich um einen großen Versicherungs-Konzern???
2 Antworten
Das solltest du bei der Komplexität des Themas und der Schadenshöhe einen Anwalt fragen. Dir ist in jedem Fall eine Mitschuld zuzuschreiben für den Schaden, der bei dem Mieter unter dir entstanden ist. Keine Haftpflichtversicherung zu haben ist heutzutage gefährlicher Leichtsinn.
Dem letzten Satz stimme ich zu, der Mitschuld nicht.
Die bestimmungsgemäße Benutzung der Spüle erfüllt ja kein schuldhaftes Verhalten und ist auch nicht fahrlässig, daher weiß ich nicht wo der Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB her abgeleitet werden soll.
Den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen zu müssen ist natürlich ratsam aber ärgerlich, wenn man keine HPV hat.
Den Hinweis mit dem Anwalt kann ich nur beipflichten.
Diesen hätte deine Privathaftpflicht organisiert, wenn du eine hättest, denn ich sehe hier kein Mitverschulden deinerseits.
Kein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten kann aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache entstehen, der Schaden war für dich nicht sicht- oder wahrnehmbar.