Muss man den gemeldeten Schaden auch reparieren lassen?
Im vergangenen Sommer wurde durch Hagel die Blechverkleidungen unserer Dachfenster beschädigt. Dies haben wir der Versicherung gemeldet, die den gesamten Schaden nach Kostenvoranschlag beglichen hat. Da es sich eigentlich nur um einen Schönheitsfehler handelt, haben wir noch keinen Handwerker zur Reparatur beauftragt. Bin ich verpflichtet, den Schaden auch beheben zu lassen?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
entweder kümmert sich der versicherer darum,oder du selbst. wenn du dich darum kümmerst,wird es deutlich günstiger für die versicherung.
wenn du das dann selber reparieren könntest,hast du auch einen entsprechenden aufwand.dieser muss dir doch vergütet werden oder?