Massive Abweichung der Handwerkerrechnung vom Angebot?

3 Antworten

Sicherlich wusste er beim Angebot, dass er zum Einbau einer Zarge nicht einen sondern zwei Männer braucht. Das ist nunmal so. Nun sollten sie den Job in einer Stunde erledigen, haben aber zwei gebraucht.

Ralistisch betrachtet vergeht eine Stunde (mit An und Abfahrt) auch sehr, sehr schnell und sie hatten keine Chance, den Job in einer Stunde erledigen. Deshalb hat er sein Angebot so gestellt, dass er neben dem Material auch seine Stunden verkauft.

Anzulasten ist das weder dem Handwerker noch dir. Es ist einfach gut so.

fambas 
Fragesteller
 03.12.2021, 22:07

Nein, es wurde nie von einer Stunde ausgegangen, sondern es wurden mit An- und Abfahrt ca. 2 Stunden geschätzt. Jetzt sollen 5 Stunden abgerechnet werden, weil sie zu zweit waren. Das hätte im Angebot doch erwähnt werden müssen. Wenn wir das vorher gewusst hätten, wäre der Auftrag so von uns niemals erteilt worden. 5 Stunden Arbeitszeit für das Einsetzen einer Zimmertürzarge durch einen Fachbetrieb ist lächerlich.

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fambas 
Fragesteller
 04.12.2021, 07:34
@Rat2010

Da du in deiner Antwort von einer, bzw. zwei Stunden Arbeitszeit schreibst, hilft mir diese nicht weiter.

Entschuldige, aber für mich ist es nicht "einfach gut so", wenn die Arbeitszeit 250% vom Angebot abweicht und die Rechnungssumme über 50%.

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Rat2010  04.12.2021, 10:06
@fambas

Wenn dir ein Gewerk angeboten worden wäre, hättest du recht. Dir wurde aber kein Gewerk angeboten. Der Betrieb hätte also auch 1 Stunde oder - hier bei Reparaturen beliebt - 8 oder 10 Stunden reinschreiben können. Auf der Rechnung stehen dann die Stunden, die gebraucht wurden.

Weil das so üblich ist, ergibt sich die Frage, wie du auf etwas anderes kommst (Weil zufällig mal die Stunden im Angebot und die tatsächlichen gepasst haben? Weil dir ein Gewerk angeboten wurde?).

Wenn du denkst, dass du nie wieder etwas mit dem Schreiner zu tun haben willst, kannst du natürlich mit ihm streiten, wirst aber - wenn er Lust auf Streit hat, was nicht gesagt ist - sicher verlieren. Dazu kommt, dass du je nach Region auch keinen anderen Schreiner mehr findest, der für dich arbeiten will.

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Das ist typisch. Da nutzt ein Handwerker das aus. Sicherlich kann eine Person eine Tür einbauen. Habe ich selbst öfters gemacht, als Einzelperson Türen eingebaut. Ist halt nur eine Frage des Material-Transports. Aber eine einzelne Tür z. B. in den 3. Stock zu tragen, das kann man machen. War es denn eine Zimmertür oder eine Eingangstür? Die Zimmertüren sind ja leicht.

Ich würde die Stunden des 2. Monteurs nicht zahlen. Der hat ja nur zugeschaut. Wenn also 2 Std. angeboten sind, dann dürfen auch nur 2 Std. berechnet werden. Bei 2 Monteuren halt je 1 Std.

Können wir die Rechnung auf das Angebot kürzen, ggf. noch mit einem 20%-igen Aufschlag? Das wir die 2,5 Stunden Arbeitszeit zahlen, ggf. freiwillig noch einen 20%-igen Aufschlag zahlen, um unsere Zahlungswilligkeit zu bekunden?

Könnt ihr versuchen. Kann aber sein, dass es dann auf einen Rechtsstreit hinausläuft.

Warst du denn während der Arbeiten vor Ort? Wenn beide Handwerker die ganze Zeit engagiert gearbeitet haben und die Arbeit einfach umständlicher war als vorher angenommen, würde ich die Rechnung so zahlen. Da kann der Handwerker ja erst mal nichts für. Hätte er zu großzügig geschätzt, hättest du jemanden anders beauftragt, der konservativer geschätzt hätte, und hättest jetzt das gleiche Problem.

Letzten Endes ist das aber ein Einzelfall, den man mit den vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen kann.