Ich würde empfehlen seine Kontaktversuche/eMails zu speichern, jedoch keinesfalls antworten. Und abwarten.

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Kosten für den Hauswart ist i.d.R. sein Gehalt. Unabhängig was er vor Ort genau macht.

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Steuerfreibetrag ist für das Finanzamt. BG ist für Jobcenter.

Wenn Ihr Einkommen unter den Steuerfreibetrag fällt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Auf Ihr BG kann dennoch es angerechnet werden. Hier beträgt der Freibetrag, soweit ich weiß, 100 Euro monatlich. Alles darüber hinaus wird zu etwa 80% angerechnet.

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Nein, Ihre Schulden muss Ihr Mann nicht zahlen, sofern er dafür nicht explizit gebürgt hat.

Pfändung ist dann ein anderes Thema. Der GV kann Unterstellen, dass es Ihnen gehöre und es pfänden. Das ist nicht unüblich. Ihr Mann müsste dann ggf. Rechnungen mit seinem Namen für die jeweiligen Gegenstände vorlegen oder irgendwie anders nachweisen, dass die Sachen ihm gehören.

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Andere Möglichkeit

Diese Regierung ist m.E. inkompetent. Die meisten Reformen werden aus der Lage heraus durchgeführt. Das kann man also nicht pauschalisieren.

Beispielsweise wurden Sozialleistungen erhöht im Zuge der Inflation. Das wäre auch unter Merkel-Administration geschehen. Dass der Name der Sozialleistungen geändert wurde, ist eine Nebensächlichkeit im Zuge der Unzufriedenheit, die mit dem Namen "Hartz4" verbunden war. Dafür war Inflation nicht die Ursache. Ob der Name unter Merkel-Administration geändert worden wäre, ist ganz sekundär.

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Das Jobcenter bzw. das Sozialamt werden dich sicherlich dazu auffordern einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Dir wird mit Sicherheit auch eins gewährt. Und ja, der Vater muss diesen zurückzahlen, in welchem Teil der Erde er sich auch immer aufhält. Nur die Vollstreckung dieser Forderung gegenüber dem Vater ist dann ein ganz anderes Thema. Ist jedoch nicht deine Angelegenheit.

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Dafür ist Ihre Betreuung zuständig. Spontan am Telefon kann Ihre Betreuung das natürlich nicht erklären, die müssten es selbst zunächst klären. Also kontaktieren Sie Ihren Betreuer und bitten um Abhilfe bzw. Prüfung.

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Wenn er als Ihr Bevollmächtigter einen Vertrag für Sie abschließt, wird es mit dem "young"-Tarif nicht gehen.

Wenn er für sich selbst einen Vertrag abschließt, darf er Ihnen die SIM-Karte zur Nutzung überlassen, das ist nicht verboten.

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Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

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Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.

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Ihre Sachlage kennt hier wohl kaum jemand. Warten Sie einfach die Ermittlungsergebnisse ab, dann wissen Sie mehr. Viel können Sie derzeit nicht machen.

Dass jemand beim Gebrauchtwagenkauf sich erkundigt, ob das Fahrzeug im Ausland als gestohlen gemeldet ist, ist mir neu. :) Aber auch ich lerne regelmäßig dazu.

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Wie lange Sie Hausverbot haben, müsste Ihnen NewYorker mitgeteilt haben. Anderenfalls bis auf Weiteres also immer.

Kontrolliert wird dies i.d.R. nicht. Meist werden Straftäter kontrolliert. Wenn Sie also erneut dort auffällig werden. Dann gibt es neben dem Diebstahl ggf. noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.

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Wenn keine nachweisliche Zahlungseingänge auf Ihrem Bankkonto feststellbar sind, müssen Sie auch keine Einnahmen frei definieren.

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Ich glaube nicht, dass Sie für den 9.3. erst heute die Einladung erhalten haben. Wenn Sie keinen Anwalt bis dahin finden, können Sie nach der Verhandlung einen Anwalt finden für Revision o.ä. I.d.R. jedoch ist die kurze Frist kein Problem für die Anwälte. Die können die Verhandlung verschieben lassen.

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Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

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Ja, das ist erlaubt. Sie müssen es jedoch als Schenkung versteuern.

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Werbung klingt meistens sehr schön ;)

Wie genau eine hohe Performance erzielt wurde, wird nicht im Detail erklärt. Habe mir die Zusammensetzung angeschaut. Der wesentliche Treiber waren wohl die Tech-Werte. Diese jedoch haben bis zur Finanzkrise eher underperformed, aber zu der Zeit gab es dieses Portfolio anscheinend nicht. Welche Werte künftig outperformen kann man ohne Insider-infos leider nicht zuverlässig prognostizieren.

Mein Fazit: Das Portfolio hat Glück gehabt. Dazu ein kostenloses kleines Buch "Erfolgsmatrix - Zwischen wollen und können" im PDF Format: https://andreasschendel.de/.cm4all/uproc.php/0/Erfolgsmatrix%20und%20B%C3%B6rsenpsychologie.pdf?cdp=a&_=1866c091908

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Das müssten Sie leider zahlen.

Üblicherweise gibt es dazu entsprechende Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag. Sie sind i.d.R. verpflichtet einen AVGS zu besorgen. Können Sie keins vorlegen, haften Sie ersatzweise in Höhe des üblichen AVGS i.d.R. 2000-2500 Euro.

Die Höhe stimmt insofern. Ich würde empfehlen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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Du könntest das Jugendamt kontaktieren und alles erklären. Die versuchen i.d.R. dann mit deinen Eltern und ggf. Großeltern zu sprechen und eine Lösung zu finden.

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Für Spar-/Tagesgeldkonten fallen i.d.R. keine Gebühren an. Im Grunde kann man alles bei einer Bank unterhalten.

Für langfristiges Sparen würde ich ein Depot eröffnen und ein ETF-Sparplan anlegen. Für "Notreserve" eignet sich ein Tagesgeldkonto.

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