Steuerfreibetrag ist für das Finanzamt. BG ist für Jobcenter.

Wenn Ihr Einkommen unter den Steuerfreibetrag fällt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Auf Ihr BG kann dennoch es angerechnet werden. Hier beträgt der Freibetrag, soweit ich weiß, 100 Euro monatlich. Alles darüber hinaus wird zu etwa 80% angerechnet.

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Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

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Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.

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Ihre Sachlage kennt hier wohl kaum jemand. Warten Sie einfach die Ermittlungsergebnisse ab, dann wissen Sie mehr. Viel können Sie derzeit nicht machen.

Dass jemand beim Gebrauchtwagenkauf sich erkundigt, ob das Fahrzeug im Ausland als gestohlen gemeldet ist, ist mir neu. :) Aber auch ich lerne regelmäßig dazu.

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Wie lange Sie Hausverbot haben, müsste Ihnen NewYorker mitgeteilt haben. Anderenfalls bis auf Weiteres also immer.

Kontrolliert wird dies i.d.R. nicht. Meist werden Straftäter kontrolliert. Wenn Sie also erneut dort auffällig werden. Dann gibt es neben dem Diebstahl ggf. noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.

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Wenn keine nachweisliche Zahlungseingänge auf Ihrem Bankkonto feststellbar sind, müssen Sie auch keine Einnahmen frei definieren.

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Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

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Ja, das ist erlaubt. Sie müssen es jedoch als Schenkung versteuern.

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Werbung klingt meistens sehr schön ;)

Wie genau eine hohe Performance erzielt wurde, wird nicht im Detail erklärt. Habe mir die Zusammensetzung angeschaut. Der wesentliche Treiber waren wohl die Tech-Werte. Diese jedoch haben bis zur Finanzkrise eher underperformed, aber zu der Zeit gab es dieses Portfolio anscheinend nicht. Welche Werte künftig outperformen kann man ohne Insider-infos leider nicht zuverlässig prognostizieren.

Mein Fazit: Das Portfolio hat Glück gehabt. Dazu ein kostenloses kleines Buch "Erfolgsmatrix - Zwischen wollen und können" im PDF Format: https://andreasschendel.de/.cm4all/uproc.php/0/Erfolgsmatrix%20und%20B%C3%B6rsenpsychologie.pdf?cdp=a&_=1866c091908

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Du könntest das Jugendamt kontaktieren und alles erklären. Die versuchen i.d.R. dann mit deinen Eltern und ggf. Großeltern zu sprechen und eine Lösung zu finden.

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Für Spar-/Tagesgeldkonten fallen i.d.R. keine Gebühren an. Im Grunde kann man alles bei einer Bank unterhalten.

Für langfristiges Sparen würde ich ein Depot eröffnen und ein ETF-Sparplan anlegen. Für "Notreserve" eignet sich ein Tagesgeldkonto.

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Einige Wochen wären ggf. drin. Genau lässt sich das nicht vorhersagen. Briefe von der Staatsanwaltschaft erhalten nicht unbedingt ausschließlich Beschuldigte. Den Inhalt dürfte Ihr Vater nicht kennen. Er würde eine Straftat begehen, wenn er unerlaubt Ihre Post öffnet.

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Das kann man so hier online nicht beurteilen. Eventuell hat der Vermieter die Leistung abgeriegelt. Derzeit ist es leider so, dass die gesetzlichen Mindesttemperaturen ausgesetzt sind. Sie haben daher kein Recht auf Mietminderung, wenn es zu kalt in der Wohnung ist. Leider.

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Sie haben nach dem Unfall vor Ort Daten ausgetauscht. Allein schon aus diesem Grund ist es keine Fahrerflucht. Insb. wenn Sie anwesend waren als die Polizei den Unfall aufnahm.

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Die Antwort ist ganz einfach: Frei investieren können Banken lediglich Eigenkapital, Kredite werden den Kunden einfach gutgeschrieben, dazu ist kein Eigenkapital notwendig. Das geht ausschließlich durch Kreditverträge. Mit sich selbst kann (bzw. darf) die Bank keinen Kreditvertrag abschließen und den Betrag nicht einfach gutschreiben.

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Der Insolvenzverwalter kann nicht pauschal die Hälfte des Gewinns fordern. Lesen Sie bitte das Schreiben erneut. Eventuell lassen Sie sich das Schreiben von jemanden durchlesen mit guten Deutschkenntnissen.

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Bei unbefristeten Arbeitsverträgen und 1400€ Nettoeinkommen mtl. wäre es ggf. machbar.

Und wenn die normale Hausbank es nicht mitmacht, gibt es Portale wie smava.

Die letzte Option, die etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, wäre über eine Kreditkarte. Es gibt Banken nach US-Modell wie Advanzia oder TF Bank. Erwerbstätigkeit ist hier nicht von Bedeutung. Wichtig ist die Bonität. Bei guter Bonität (auch mit Sozialleistungen möglich) erhält man eine Kreditkarte mit einem Kreditlimit zwischen 500 und 1000 Euro. Diese regelmäßig nutzen und in Raten zurückzahlen. Mit der Zeit (monatsweise) erhöht sich das Limit. Auch mehr als 5000€ möglich.

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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

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Wenn Sie Gelder für Kinder erhalten, eröffnen Sie für jedes Kind ein eigenes Junior-Konto und lassen Sie sich die Leistungen für Kinder dorthin überweisen. Dieses darf nicht durch Ihre Gläubiger gepfändet werden.

Alles andere ist einfach. Sie haben einen Verfügungsrahmen (hier 1840€) und so viel dürfen Sie monatlich verfügen. Alles darüber hinaus darf verpfändet werden. Prüfen Sie auch die Pfändungsfreigrenze für Ihr Gehalt. Wenn Sie weniger als 1840€ Netto verdienen und es teilweise gepfändet wird, kann etwas nicht stimmen.

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Kommt auf das jeweilige Gerät an. Rein technisch wäre das machbar. Allerdings macht die Polizei das nicht bei jedem kleinsten Delikt.

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Im Grunde ist der genaue Betrag weniger relevant, wenn Sie versichert sind/waren. Relevanter für Sie wäre die neue Einstufung in die SF Klasse und den zu zahlenden Betrag an die Versicherung.

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