Halbwaisenrente für volljährige Kranke?

1 Antwort

Hallo lb. Katrin,

es ist grundsätzlich so:

über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf eine Waisenrente weiter, wenn eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr abgeleistet wird oder

eine " Behinderung " vorliegt.

( bei evtl. dadurch entstandene Übergangszeiten, besteht auch weiterhin ein Waisenrentenanspruch ! )

Weiter heißt es......" sollte ein Waise außer Stande sein, wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sich selbst zu unterhalten, besteht der Waisenrentenanspruch ebenfalls bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres."

Mein Rat an dich um zumindest nichts unversucht zu lassen - ANTRAG stellen !

Ich kann dir nicht 100 %ig sagen, ob oder inwiefern der Begriff " körperlich, geistig, seelische Behinderung " speziell auf dein Krankheitsbild zutreffend sein könnte.

Alles Gute gesundheitlich für das Jahr 2018 !