Privatdarlehen aus dem EU-Ausland in bar (Formalitäten vollständig?)
Folgende Situation:
Familienmitglied (Türkei/EU-Ausland) vergibt mir (im Ausland) ein Privatdarlehen. Summe ist im kleinen sechsstelligen Bereich.
Das Geld soll für eine bestimmte Sache in Deutschland verwendet werden (Bedienung von Gläubigeransprüchen).
Die Rückzahlung soll innerhalb eines Jahres komplett und auf einen Schlag erfolgen, wenn unsere Immobilie in Deutschland verkauft ist und genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Der Darlehensvertrag wird detailliert ausgearbeitet unterzeichnet und ins Deutsche übersetzt.
Das Geld werde ich in bar erhalten. Ich werde im AAusland ein Konto eröffnen und den Betrag nach Deutschland überweisen. Bei der Tilgung der gesamten Summe werde ich den Betrag auf dieses Konto überweisen und meine Schuld wieder in bar begleichen.
Diese Variante kam überhaupt ins Gespräch, da unser Gläubiger in D nicht auf den Verkauf einer Immobilie warten will und die Sache mit ganz vielen hässlichen Mitteln zu erschweren versucht.
Frage:
Ist das Prozedere richtig zu Ende gedacht? Gibt es ansonsten einen Rat/Hinweis? Was soll insbesondere in Deutschland beachtet werden, um die (Finanz-)Behörde zufriedenzustellen in Bezug auf Herkunft, Verwendung und Rückzahlung des Geldes?
Ich freue mich auf kompentente Antworten und bedanke mich schon mal für diese. Habt ein gutes Jahr!
3 Antworten
Du willst "im Ausland" ein Konto eröffnen und das Bargeld dort einzahlen. "Ausland" ist ein weites Feld. Wo im Ausland soll das denn sein? Wenn Du das in der Türkei machst ersparst Du Dir wenigstens den Grenzübertritt mit dem Bargeld. Das wäre in der heutigen Zeit wohl in der genannten Betragshöhe meldepflichtig. Ob Banken in der Türkei so viel Bargeld ohne Nachfrage annehmen, mußt Du schon selber klären. In allgemeinen aber verlangen Banken bei großen Bareinzahlungen heute Erklärungen zur Herkunft und wittern Geldwäsche. Das ist der erste Problempunkt.
Der zweite Problempunkt ist die Situation in Deutschland. Wenn bei jemand viel Geld auftaucht der bisher nur wenig hatte, könnte auch das Ermittlungen auslösen. Welcher Art, darüber können wir nur mutmaßen.Wir wissen nämlich nicht, ob die Verwendung des Geldes im privaten oder geschäftlichen Bereich geplant ist. Jedenfalls lassen die merkwürdigen Gesamtumstände sowohl die Finanzbehörden wie auch die Staatsanwaltschaften hellhörig werden. Um es mal offen zu sagen: Für türkische Verhältnisse sind 6-stellige Eurobeträge astronomisch hoch und wenn die dann auch noch in bar zur Verfügung stehen fragt man sich schon nach der Herkunft und da werden kriminelle Quellen nicht ausgeschlossen. Ein mit "Darlehensvertrag" überschriebenesw Stück Papier vermag dieses Mißtrauen nicht zu zerstreuen.
In folgender Frage ging es ebenfalls um ein Privatdarlehen aus dem Ausland und wurde meiner Meinung nach gut beantwortet.
Lies mal die Details, die Dir eventuell auch helfen werden:
https://www.finanzfrage.net/frage/privat-darlehen-aus-dem-ausland
Naja, außer, dass in "Ein Darlehen löst generell keine Steuern aus" das Wort "generell" so ungefähr dasselbe bedeutet wie "grundsätzlich" und damit "eigentlich keine Steuern, aber...".
In diesem Fall dürfte aber der geschenkte Darlehnszins (so es ihn hier auch gibt) unterhalb dem 20.000-er Freibetrag liegen dürfte.
Diese Variante kam überhaupt ins Gespräch, da unser Gläubiger in D nicht auf den Verkauf einer Immobilie warten will und die Sache mit ganz vielen hässlichen Mitteln zu erschweren versucht. >
Haben Sie den Gläubiger zu lange vertröstet, ihm den Verkauf der Immobilie und Rückzahlung des Privatdarlehens mehrmals versprochen und Ihre Zusagen nicht eingehalten? Hat der Gläubiger deswegen eine Zwangsversteigerung beantragt? Egal. Wenn Ihre Pläne mit dem türkischen Darlehen legal sind und auch die Herkunft des türkischen Geldes rechtens ist, dann muss überhaupt kein Bargeld fließen. Bargeld gibt immer Anlass zu Verdächtigungen und häufig auch zu besonderen Prüfungen seitens der Behörden (siehe auch die anderen Antworten).
Noch ein Tipp: Die Übersetzung ins Deutsche sollte auf jeden Fall beglaubigt werden. Deutsche Behörden erkennen Übersetzungen nur dann an, wenn sie von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer gefertigt wurden und die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten deutschen Textes von ihm durch den Beglaubigungsvermerk beurkundet ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die geschuldete Summe hat ihren Ursprung in einem kürzlich stattgefundenen Rechtstreit. Es ist kein "Schuldenmachen" im klassischen Sinne über einen längeren Zeitraum o.Ä. Und wir werden die Summe mit Sicherheit stemmen können; nur nicht jetzt, aber in ein paar Monaten. Das will der Gläubiger jedoch alles gar nicht wissen. Um Ihre Frage nochmal zu beantworten: es gibt ein erstes und einziges Versprechen unsererseits, nur dieses wird nicht "angenommen" oder eben diese geforderte Zeit abgewartet.
Die Sache mit der beglaubigten Übersetzung ist natürlich selbstverständlich. Ich werde darauf achten, wenn es zu der geschilderten Aktion kommt.