Objektiv über Kleinanzeigen verkauft und Käufer Geld zurück und die Ware nicht?

3 Antworten

Fakt ist, Privatverkäufer können bei EbayKleinanzeigen die Gewährleistungsrechte ausschließen... dieser Ausschluss der Rechte geht allerdings nur, wenn der Verkäufer die Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat !

Deshalb ist für dich maßgeblich..... hast du deutlich im Angebotstext darauf hinweisen ?

Ansonsten.... EbayKleinanzeigen ist ein Anzeigenmarkt, vergleichbar der Verkaufsanzeigen für Gebrauchtwaren von privat an privat einer Zeitungsanzeige und in der Regel für die Selbstabholung bestimmt.

Solange du obige Angaben zum Verkauf getätigt hast.... bist du abgesichert !

Für Käufer gilt deshalb: Neuware mit Gewährleistungsanspruch sind besser über die gewerblichen Verkäufer von EbayKleinanzeigen zu kaufen.

finegrille 
Fragesteller
 17.03.2022, 14:18

Hallo, danke für deine Antwort. Arglistig verschwiegen habe ich es auf keinen Fall. Im Angebotstext habe ich wie beschrieben auf die Mängel des Alters und einige Kratzer verwiesen. Dass er dort nun solche beschriebenen Mängel gefunden hat, wusste ich ja selbst nicht. Sonst hätte ich es nicht so verkauft, ich konnte allerdings bei meinen Überprüfungen auch keine solcher Mängel feststellen.

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Gaenseliesel  17.03.2022, 14:51
@finegrille

Du bist kein gewerblich agierender Verkäufer auf EbayKleinanzeigen, du kannst nur die dir bekannten Mängel nach besten Wissen und Gewissen benennen !

Wie gesagt, will man als Käufer sicher gehen, kauft man beim Fachhändler oder sichert sich zuvor per PN ab, in welcher Weise in dem o.g. Fall zu verfahren wäre, um ggf. vorsichtshalber vom Verkauf zurück zu treten.

☝️aber sehr wchtig ist zudem immer, die Sachmangelhaftung auszuschließen ‼️

Die richtige Formulierung dazu lautet:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

Erst mit diesem Hinweis in der Verkaufsanzeige bist du insgesamt abgesichert und der Kauf ist abgeschlossen !

Der Käufer muss halt zur Not den Artikel weiter veräußern 🤷

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finegrille 
Fragesteller
 17.03.2022, 15:27
@Gaenseliesel

@Gaenseliesel Diesen Wortlaut hatte ich leider nicht in meiner Anzeige und auch nicht in dem privaten Chat mit dem Herren. Er ist ja auch freundlich, aber ich sehe die Pflicht nicht bei mir, da ich eben die Sachmängel wie du gesagt hast nach besten Wissen und Gewissen benannt hatte. Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich verfahren soll. Der Mann ist ja relativ freundlich, will aber das Objektiv einfach zurück senden und dann sein Geld wieder haben.
Verkaufen, nach seinen Angaben, kann er es ja jetzt auch nicht mehr mit diesen gravierenden Mängeln..

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Gaenseliesel  17.03.2022, 18:45
@finegrille

tja, diesen wichtigen Haftungsausschluss darf man als Privatperson in der Verkaufsanzeige einfach niemals vergessen ‼️🤷

Zeig dich in diesem Fall einfach kulant und versuch den Artikel ein weiteres Mal, rechtssicher bei EbayKleinanzeigen zu verkaufen und sieh es als Erfahrung !

So würde ich mich zumindest in einem vergleichbaren Fall verhalten, zumal du es hier anscheinend mit einem vernünftigen Käufer zu tun hast, der nicht wie viele andere gleich mit dem Anwalt droht.

Jeder macht so seine ganz persönliche Erfahrung, man kann nur dazu lernen. 🤷

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Hast du in der Anzeige / im Kaufvertrag explizit die Gewährleistung / Sachmangelhaftung ausgeschlossen?

Wenn nein, hast du -je nach Wortlaut der Anzeige- relativ schlechte Chancen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
finegrille 
Fragesteller
 17.03.2022, 14:24

Den Wortlaut habe ich tatsächlich nicht in der Anzeige stehen. Also wäre für weitere Verkäufe solche Aussagen zwingend notwendig für meine Absicherung? Ich dachte, da es sich um Kleinanzeigen handelt ist es selbstverständlich, wenn man eben nicht vor Ort die Ware anschaut und kauft, dass es zu unvorhergesehenen persönlichen Defiziten kommen kann (natürlich ausgenommen, dass jemand absichtlich Informationen verschweigt)

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Answer123  17.03.2022, 21:05
@finegrille

Wenn du die Gewährleistung nicht ausdrücklich und einzelvertraglich ausschließt, gelten die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere die §§ 437 ff. BGB. Damit haftest du für alle Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren sowie in jedem Fall für Mängel, die du arglistig verschwiegen hast.

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Die Frage ist, wie der genaue Wortlaut in deiner Anzeige war. Dauraus ergibt sich ob du zurücknehmen mußt oder nicht.