Objektiv über Kleinanzeigen verkauft und Käufer Geld zurück und die Ware nicht?
Hallo, ich habe ein Objektiv bei eBay Kleinanzeigen verkauft, welches ich selbst über eBay aus einer Haushaltsauflösung habe. Der Verkäufer damals meinte, die Objektive wurden bei einem Fachmann geprüft und gereinigt.
Ich selbst konnte auch keine gravierenden Mängel, bis auf die Gebrauchsspuren des Alters feststellen. Ich habe Ihm auch Bilder des Objektivs gesendet, von außen und beim Durchschauen. Der Käufer hat auch bezahlt und seine Ware erhalten. Jetzt möchte er aber sein Geld wieder haben, weil er meint, die Ware sei nicht in dem erwarteten Zustand. Nun hat er mir Bilder geschickt und anscheinend Blasen und Pilze im Objektiv entdeckt. Er möchte nun den Artikel zurück senden und sein Geld wieder haben. Freundlich ist er allerdings, das muss man ihm zugute heißen.
An sich kann ich die Problematik ja verstehen, aber er hat ohne Käuferschutz gezahlt und ich habe ihm alle Informationen zu dem Artikel gegeben, die ich selbst feststellen konnte. Dafür ist eBay Kleinanzeigen ja ein Marktplatz für private Verkäufe und ich habe ihm nicht unwissentlich Informationen vorenthalten. Möglicherweise hat er mehr Technik und Expertise, um diesen Zustand beurteilen zu wollen, aber das ist ja nicht beabsichtigt. Dazu kommt auch, dass ich das Geld dringend brauche, aber auch nicht unbedingt auf Stress oder sogar behördliche Maßnahmen aus bin.
Habt ihr/ Haben Sie Tips, wie ich nun am sinnvollsten vorgehe?
3 Antworten
Fakt ist, Privatverkäufer können bei EbayKleinanzeigen die Gewährleistungsrechte ausschließen... dieser Ausschluss der Rechte geht allerdings nur, wenn der Verkäufer die Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat !
Deshalb ist für dich maßgeblich..... hast du deutlich im Angebotstext darauf hinweisen ?
Ansonsten.... EbayKleinanzeigen ist ein Anzeigenmarkt, vergleichbar der Verkaufsanzeigen für Gebrauchtwaren von privat an privat einer Zeitungsanzeige und in der Regel für die Selbstabholung bestimmt.
Solange du obige Angaben zum Verkauf getätigt hast.... bist du abgesichert !
Für Käufer gilt deshalb: Neuware mit Gewährleistungsanspruch sind besser über die gewerblichen Verkäufer von EbayKleinanzeigen zu kaufen.
Du bist kein gewerblich agierender Verkäufer auf EbayKleinanzeigen, du kannst nur die dir bekannten Mängel nach besten Wissen und Gewissen benennen !
Wie gesagt, will man als Käufer sicher gehen, kauft man beim Fachhändler oder sichert sich zuvor per PN ab, in welcher Weise in dem o.g. Fall zu verfahren wäre, um ggf. vorsichtshalber vom Verkauf zurück zu treten.
☝️aber sehr wchtig ist zudem immer, die Sachmangelhaftung auszuschließen ‼️
Die richtige Formulierung dazu lautet:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.“
Erst mit diesem Hinweis in der Verkaufsanzeige bist du insgesamt abgesichert und der Kauf ist abgeschlossen !
Der Käufer muss halt zur Not den Artikel weiter veräußern 🤷
@Gaenseliesel Diesen Wortlaut hatte ich leider nicht in meiner Anzeige und auch nicht in dem privaten Chat mit dem Herren. Er ist ja auch freundlich, aber ich sehe die Pflicht nicht bei mir, da ich eben die Sachmängel wie du gesagt hast nach besten Wissen und Gewissen benannt hatte. Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich verfahren soll. Der Mann ist ja relativ freundlich, will aber das Objektiv einfach zurück senden und dann sein Geld wieder haben.
Verkaufen, nach seinen Angaben, kann er es ja jetzt auch nicht mehr mit diesen gravierenden Mängeln..
tja, diesen wichtigen Haftungsausschluss darf man als Privatperson in der Verkaufsanzeige einfach niemals vergessen ‼️🤷
Zeig dich in diesem Fall einfach kulant und versuch den Artikel ein weiteres Mal, rechtssicher bei EbayKleinanzeigen zu verkaufen und sieh es als Erfahrung !
So würde ich mich zumindest in einem vergleichbaren Fall verhalten, zumal du es hier anscheinend mit einem vernünftigen Käufer zu tun hast, der nicht wie viele andere gleich mit dem Anwalt droht.
Jeder macht so seine ganz persönliche Erfahrung, man kann nur dazu lernen. 🤷
Hast du in der Anzeige / im Kaufvertrag explizit die Gewährleistung / Sachmangelhaftung ausgeschlossen?
Wenn nein, hast du -je nach Wortlaut der Anzeige- relativ schlechte Chancen.
Den Wortlaut habe ich tatsächlich nicht in der Anzeige stehen. Also wäre für weitere Verkäufe solche Aussagen zwingend notwendig für meine Absicherung? Ich dachte, da es sich um Kleinanzeigen handelt ist es selbstverständlich, wenn man eben nicht vor Ort die Ware anschaut und kauft, dass es zu unvorhergesehenen persönlichen Defiziten kommen kann (natürlich ausgenommen, dass jemand absichtlich Informationen verschweigt)
Wenn du die Gewährleistung nicht ausdrücklich und einzelvertraglich ausschließt, gelten die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere die §§ 437 ff. BGB. Damit haftest du für alle Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren sowie in jedem Fall für Mängel, die du arglistig verschwiegen hast.
Die Frage ist, wie der genaue Wortlaut in deiner Anzeige war. Dauraus ergibt sich ob du zurücknehmen mußt oder nicht.
Hallo, danke für deine Antwort. Arglistig verschwiegen habe ich es auf keinen Fall. Im Angebotstext habe ich wie beschrieben auf die Mängel des Alters und einige Kratzer verwiesen. Dass er dort nun solche beschriebenen Mängel gefunden hat, wusste ich ja selbst nicht. Sonst hätte ich es nicht so verkauft, ich konnte allerdings bei meinen Überprüfungen auch keine solcher Mängel feststellen.