Ist Gesuch um Raten ein wirksames Anerkenntnis der Schuld?

1 Antwort

Zur Beweiskraft wird das E-Mail sicherlich nicht ausreichen, aber man kann seinen eigenen Anwalt über die Anfrage der Ratenzahlung informieren, der wird dieses dann in einer Auseinandersetzung sicherlich wirksam einzusetzen wissen. Wenn Du vorher den gegenerischen Anwalt informierst, wird er sicherlich bei der Auseinandersetzung eine plausible Erklärung für dieses E-Mail auf den Tisch legen, weiss er aber vorab nichts davon kommt er erst einmal in Bedrängnis.