Ist Gesuch um Raten ein wirksames Anerkenntnis der Schuld?
Mich interessiert, ob das Angebot einer Ratenzahlung ein Schuldanerkenntnis darstellt. Denn ein solches Angebot der Schulnderin haben ich als E-Mail vorliegen. Jetzt bestreitet sie über ihren Rechtsanwalt die Forderung. Von der Bitte um Ratenbewillig weiß er offensichtlich nichts. Was sagt ihr dazu?
1 Antwort
Zur Beweiskraft wird das E-Mail sicherlich nicht ausreichen, aber man kann seinen eigenen Anwalt über die Anfrage der Ratenzahlung informieren, der wird dieses dann in einer Auseinandersetzung sicherlich wirksam einzusetzen wissen. Wenn Du vorher den gegenerischen Anwalt informierst, wird er sicherlich bei der Auseinandersetzung eine plausible Erklärung für dieses E-Mail auf den Tisch legen, weiss er aber vorab nichts davon kommt er erst einmal in Bedrängnis.