Nochmalige Anmeldegebühr?

3 Antworten

Wenn der Fahrlehrer überlastet ist und zu wenige Fahrstunden anbietet, dann kann er nicht nochmal eine Anmeldegebühr verlangen. Dabei ist auch egal, was in seinem "Ausbildungsvertrag" drin steht.

Denn der Fahrlehrer kommt in "Annahmeverzug", wenn eine Fahrschülerin Fahrstunden nehmen will, er aber keine Zeit hat. Deshalb kann er hier keinen Schadenersatz und auch keine erneute Anmeldegebühr verlangen. § 293 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) § 304 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Sofern der Fahrlehrer das nicht einsieht, kannst Du ihm mitteilen, dass Du einen Anwalt beauftragen wirst.

Scheinbar ist es ein Verschulden der Fahrschule und kein Verschulden deiner Tochter, damit hat die Fahrschule gegen ihren Vertrag verstoßen.

Ich würde hier zur Fristsetzung greifen und die Fahrschule auffordern die nötigen Stunden in Angemessener Zeit anzusetzen. Geb der Fahrschule einen Plan, wann deine Tochter ihre Stunden Absolvieren könnte und die Schule soll komplett durchplanen, wann sie welche Stunden machen will.

Die Gebühr wie gesagt verweigern eben mit der Begründung, das das Verschulden bei der FS liegt.

würde die fahrschule wechseln. da fehlt ja nicht mehr viel bis zur praktischen prüfung. bevor der prüfauftrag abläuft und sie nochmal alles von vorne machen muss. das wäre doch superärgerlich!